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Entschädigung bei Flugverspätungen und -ausfällen von Alaska Airlines geltend machen

Wurde Ihr Flug mit Alaska Airlines verspätet, gestrichen oder gestört? Wenn Ihr Flug von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union gestartet ist, haben Sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261 möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu €600.

Prüfen Sie, ob Sie für Ihren Flug Anspruch auf Entschädigung haben, und informieren Sie sich über Ihre Passagierrechte bei Verspätungen, Flugausfällen, Nichtbeförderung, verpassten Anschlussflügen und anderen Reisebeeinträchtigungen.

Vergütung prüfen

Wann können Sie eine Entschädigung von Alaska Airlines geltend machen?

Alaska Airlines unterhält ein umfangreiches Streckennetz in ganz Nordamerika und befördert jedes Jahr Millionen von Passagieren. Obwohl die Fluggesellschaft eine solide operative Leistung vorweisen kann, kann es dennoch zu Verspätungen, Flugausfällen, Überbuchungen und technischen Störungen kommen.

Wenn Ihr Flug mit Alaska Airlines von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union gestartet ist und die Flugbeeinträchtigung im Einflussbereich der Fluggesellschaft lag, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Je nach den Umständen können berechtigte Fluggäste eine Entschädigung von bis zu €600 sowie zusätzliche Unterstützung erhalten.

Ihre Passagierrechte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Fluggäste, die von Flugausfällen betroffen sind, haben je nach Abflughafen und Art der Störung möglicherweise Anspruch auf bestimmte Schutzmaßnahmen.

Für Flüge mit Abflugort in der Europäischen Union gelten möglicherweise die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese Bestimmungen wurden zum Schutz von Fluggästen eingeführt, wenn Flüge erheblich verspätet sind, ausfallen oder wenn Fluggästen gegen ihren Willen das Einsteigen verweigert wird.

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können Passagiere Folgendes erhalten:

  • Finanzielle Entschädigung
  • Alternative Verkehrsmittel
  • Rückerstattung von Eintrittskarten
  • Mahlzeiten und Erfrischungen
  • Hotelunterkunft
  • Transfer zwischen Flughafen und Hotel
  • Unterstützung bei der Kommunikation

Ob eine Entschädigung gezahlt wird, hängt von Faktoren wie der Dauer der Verspätung, der Flugstrecke und davon ab, ob die Störung im Einflussbereich der Fluggesellschaft lag.

Wie hoch ist die Entschädigung, die Passagiere von Alaska Airlines erhalten können?

Die Entschädigung gemäß Verordnung (EG) Nr. 261 richtet sich in der Regel nach der Flugstrecke und der Art der Beeinträchtigung. Anspruchsberechtigte Fluggäste können je nach den Umständen ihres Fluges bis zu €600 erhalten.

Die Entschädigung richtet sich in der Regel nach der Flugstrecke:

Flugstrecke

Entschädigung

Bis zu 1.500 km

€250

1.500 km – 3.500 km

€400

Über 3.500 km

€600

Nicht jede Flugbeeinträchtigung berechtigt zu einer Entschädigung. Die Anspruchsberechtigung hängt von Faktoren wie der Ursache der Beeinträchtigung, der Dauer der Verspätung und davon ab, ob der Flug in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 261 fällt.

Die Höhe der endgültigen Entschädigung hängt von den konkreten Umständen der Störung und den geltenden Vorschriften ab.

Wenn beispielsweise ein Flug der Alaska Airlines, der von einem EU-Flughafen abflog, aufgrund eines technischen Defekts oder eines betrieblichen Problems, das im Einflussbereich der Fluggesellschaft lag, mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Endziel ankam, könnte der Fluggast gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261 Anspruch auf Entschädigung haben. Auf berechtigten Langstreckenflügen mit einer Entfernung von mehr als 3.500 km kann die Entschädigung bis zu €600 pro Passagier betragen.

Jeder Anspruch wird individuell geprüft, und die Anspruchsberechtigung hängt von Faktoren wie der Ursache der Störung, der Strecke und der Gesamtverspätung bei der Ankunft ab.

Probleme mit einem Flug bei Alaska Airlines?
Wir sind für Sie da.

Sollte Ihr Flug mit Alaska Airlines verspätet, gestrichen oder überbucht gewesen sein, hilft Ihnen Lennuabi dabei, die Ihnen zustehende Entschädigung einzufordern.

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Entschädigung bei Flugverspätungen bei Alaska Airlines

Ein verspäteter Flug kann sich auf Anschlussflüge, Unterkunftsbuchungen, Geschäftstermine und wichtige private Pläne auswirken. Zwar besteht nicht bei jeder Verspätung Anspruch auf Entschädigung, doch können bestimmte Störungen zu Passagierrechten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261 führen.

Sie haben möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, wenn:

  • Ihr Flug ist von einem Flughafen in der EU gestartet
  • Sie sind mit mehr als drei Stunden Verspätung an Ihrem Endziel angekommen
  • Die Störung lag im Einflussbereich der Fluggesellschaft
  • Die Verzögerung war nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.

Beispiele für Verzögerungen, für die möglicherweise eine Entschädigung gezahlt wird, sind unter anderem:

  • Technische Störungen
  • Fragen zur Flugzeugwartung
  • Probleme bei der Betriebsplanung
  • Störungen im Zusammenhang mit der Besatzung
  • Interne betriebliche Störungen bei Fluggesellschaften

Auch wenn kein Anspruch auf Entschädigung besteht, haben Fahrgäste bei längeren Verspätungen möglicherweise dennoch Anspruch auf Unterstützung.

Entschädigung bei Flugausfällen bei Alaska Airlines

Flugausfälle können besonders frustrierend sein, wenn die Passagiere erst kurz vor dem Abflug davon in Kenntnis gesetzt werden.

Wenn Alaska Airlines einen berechtigten Flug storniert, haben Fluggäste möglicherweise das Recht, zwischen einer Rückerstattung und einer alternativen Reiseregelung zu wählen. In bestimmten Fällen kann auch eine Entschädigung gewährt werden.

Sie kommen möglicherweise in Frage, wenn:

  • Die Stornierung wurde weniger als 14 Tage vor Reiseantritt bekannt gegeben
  • Die Störung lag im Einflussbereich der Fluggesellschaft
  • Der Ausweichflug führte zu einer erheblichen Verspätung bei der Ankunft

Den Passagieren stehen bei Bedarf möglicherweise auch Mahlzeiten, Unterkunft und Unterstützung bei der Beförderung zu.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke, dem Zeitpunkt der Annullierung und der nach der Umleitung entstandenen Verspätung ab.

Entschädigung bei Nichtbeförderung bei Alaska Airlines

Eine Nichtbeförderung kann äußerst frustrierend sein, insbesondere wenn Sie eine bestätigte Buchung haben und pünktlich am Flughafen ankommen. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Fluggesellschaften Flüge überbuchen und nicht genügend Sitzplätze für alle Passagiere zur Verfügung stehen.

Wenn Ihnen auf einem berechtigten Flug von Alaska Airlines, der von einem EU-Flughafen abfliegt, unfreiwillig das Einsteigen verweigert wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Neben einer finanziellen Entschädigung können Fahrgäste außerdem Folgendes erhalten:

  • Ein alternativer Flug zu ihrem Zielort
  • Eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises
  • Mahlzeiten und Erfrischungen während der Wartezeit
  • Hotelunterkunft, falls eine Übernachtung erforderlich ist
  • Transfer zwischen Flughafen und Hotel

Passagiere, die freiwillig auf ihren Sitzplatz verzichten und dafür Reisevorteile erhalten, haben möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung. Wer jedoch gegen seinen Willen nicht an Bord gelassen wird, verfügt oft über umfassendere Passagierrechte.

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Entschädigung bei Streiks bei Alaska Airlines

Streiks können zu weitreichenden Verspätungen und Ausfällen führen und Reisepläne ohne große Vorwarnung durcheinanderbringen. Ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht, hängt von der Art des Streiks und davon ab, wer für den Arbeitskampf verantwortlich ist.

Wurde die Beeinträchtigung durch einen Streik von Mitarbeitern von Alaska Airlines verursacht, beispielsweise von Piloten, Flugbegleitern oder Betriebspersonal, haben Fluggäste möglicherweise Anspruch auf Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261, sofern der Flug von einem EU-Flughafen gestartet ist.

Eine Entschädigung kann in folgenden Fällen gewährt werden:

  • Der Flug wurde aufgrund eines internen Streiks der Fluggesellschaft gestrichen.
  • Der Flug kam mit mehr als drei Stunden Verspätung an
  • Die Störung fiel in den operativen Zuständigkeitsbereich der Fluggesellschaft.
  • Die Strecke fällt unter die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Eine Entschädigung ist jedoch möglicherweise nicht gegeben, wenn die Störung auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  • Streiks der Flugsicherung
  • Streiks des Sicherheitspersonals an Flughäfen
  • Maßnahmen zur Grenzkontrolle
  • Von der Regierung auferlegte Beschränkungen
  • Störungen bei Flughafendienstleistungen durch Dritte

Diese Ereignisse werden häufig als außergewöhnliche Umstände eingestuft, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen.

Selbst wenn keine Entschädigung gewährt wird, haben die Fahrgäste weiterhin Anspruch auf Unterstützung wie Verpflegung, Unterkunft und gegebenenfalls eine Umbuchung.

Entschädigung bei technischen Problemen bei Alaska Airlines

Technische Störungen sind ein häufiger Grund für Flugverspätungen und -ausfälle. Auch wenn die Sicherheit stets an erster Stelle stehen muss, gelten viele routinemäßige technische Probleme als Teil der normalen betrieblichen Aufgaben einer Fluggesellschaft.

Wenn Ihr Flug mit Alaska Airlines aufgrund eines technischen Problems verspätet war oder ausfiel, haben Sie je nach den Umständen möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung.

Beispiele, die einen Schadensersatzanspruch stützen könnten, sind unter anderem:

  • Probleme bei der Flugzeugwartung
  • Geräteausfälle
  • Mechanische Mängel
  • Betriebsreparaturen
  • Unerwartete technische Inspektionen

Alltägliche technische Störungen gelten in der Regel nicht als außergewöhnliche Umstände.

Eine Entschädigung kann jedoch entfallen, wenn die Störung auf außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen ist, wie zum Beispiel:

  • Fertigungsfehler, die die Sicherheit beeinträchtigen
  • Sabotage oder Sicherheitsbedrohungen
  • Schwere äußere Beschädigungen am Flugzeug
  • Außergewöhnliche betriebliche Notfälle

Wenn Sie Ihre Bordkarte, Ihre Buchungsbestätigung und die Korrespondenz mit der Fluggesellschaft aufbewahren, kann dies bei einer späteren Reklamation hilfreich sein.

Haben Sie einen Anschlussflug mit Alaska Airlines verpasst?

Sollte Sie aufgrund einer Verspätung Ihres Alaska-Airlines-Flugs einen im Rahmen derselben Buchung gebuchten Anschlussflug verpasst haben , haben Sie möglicherweise dennoch Anspruch auf eine Entschädigung. Die Anspruchsberechtigung richtet sich nach der Verspätung bei der Ankunft am Endziel und nicht allein nach der Verspätung des ersten Fluges.

Wenn Sie aufgrund der Störung mehr als drei Stunden zu spät angekommen sind und die Verspätung im Einflussbereich der Fluggesellschaft lag, haben Sie möglicherweise einen berechtigten Anspruch gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

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Erstattung bei einer Herabstufung des Fluges

Wenn Sie für eine höhere Reiseklasse bezahlt haben, aber in einer niedrigeren Kabinenklasse untergebracht wurden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung.

Herabstufungen können aufgrund von Flugzeugwechseln, Sitzplatzbeschränkungen oder betrieblichen Entscheidungen erfolgen.

Je nach Flugstrecke haben Fluggäste möglicherweise Anspruch auf Erstattung folgender Kosten:

  • 30 % des Flugpreises für Flüge bis zu 1.500 km
  • 50 % des Ticketpreises für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
  • 75 % des Ticketpreises für Flüge über 3.500 km

Diese Erstattung erfolgt unabhängig von etwaigen Entschädigungen, die bei Verspätungen oder Annullierungen zustehen.

Können Sie Ansprüche wegen früherer Flugausfälle bei Alaska Airlines geltend machen?

Vielen Fahrgästen ist nicht bewusst, dass Ansprüche auf Entschädigung auch noch mehrere Jahre nach Eintritt einer Beeinträchtigung bestehen bleiben können.

Je nach den geltenden gesetzlichen Verjährungsfristen können Sie möglicherweise noch Schadensersatz geltend machen für:

  • Verspätete Flüge
  • Ausgefallene Flüge
  • Vorfälle im Zusammenhang mit der Verweigerung des Boardings
  • Störungen aufgrund technischer Probleme
  • Bestimmte streikbedingte Beeinträchtigungen

Auch wenn Ihr Flug bereits vor mehreren Jahren stattgefunden hat, kann es sich dennoch lohnen, zu prüfen, ob noch Anspruch auf Entschädigung besteht.

So beantragen Sie eine Entschädigung für einen Flug mit Alaska Airlines

Der Entschädigungsprozess verläuft reibungsloser, wenn Sie die erforderlichen Reiseinformationen zur Hand haben.

Schritt 1 – Sammeln Sie Ihre Unterlagen

Bewahren Sie Ihre Buchungsbestätigung, Ihre Bordkarte, Ihr E-Ticket sowie alle Mitteilungen von Alaska Airlines bezüglich der Flugbeeinträchtigung auf.

Schritt 2 – Flugdaten erfassen

Notieren Sie sich die geplante Abfahrtszeit, die tatsächliche Abfahrtszeit und die endgültige Ankunftszeit.

Schritt 3 – Belege speichern

Bewahren Sie E-Mails, SMS, Durchsagen am Flughafen und Belege für die durch die Störung entstandenen Kosten auf.

Schritt 4 – Berechtigung prüfen

Prüfen Sie, ob Ihr Flug unter die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 261 fällt und ob die Beeinträchtigung im Einflussbereich der Fluggesellschaft lag.

Schritt 5 – Reichen Sie Ihren Antrag ein

Legen Sie bei der Einreichung Ihres Entschädigungsantrags die erforderlichen Unterlagen und Angaben zu den Beeinträchtigungen vor.

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