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Entschädigung für easyJet-Flugverspätungen und -Annullierungen beantragen

Eine Verspätung oder Annullierung Ihres easyJet-Flugs kann Ihre Pläne beeinträchtigen. Lennuabi unterstützt Passagiere dabei, Entschädigungen für Flugplanänderungen geltend zu machen. Wenn Ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet war, annulliert wurde oder Ihnen das Boarding verweigert wurde, können Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600€ haben.

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easyJet-Passagierrechte & EU-Flugentschädigung

easyJet ist eine der großen europäischen Billigfluggesellschaften, die mehr als 150 Ziele in über 30 Ländern bedient. Die Airline ist an wichtigen Flughäfen in Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien stark vertreten und ermöglicht so Zugang zu Städten und touristischen Zielen der Region. Obwohl easyJet keiner globalen Airline-Allianz angehört, spielt sie eine zentrale Rolle im Kurz- und Mittelstreckenverkehr in Europa.

Während der Hauptreisezeiten (z. B. Feiertage oder Sommermonate) kann es bei easyJet vermehrt zu Flugverspätungen und -annullierungen kommen. Diese Störungen entstehen meist durch eine hohe Auslastung der Flughäfen oder betriebliche Herausforderungen. Solche Situationen können für Passagiere ärgerlich sein, sind jedoch nicht ungewöhnlich und unterstreichen, wie wichtig es ist, seine Rechte zu kennen.

Passagiere, die mit easyJet innerhalb der Europäischen Union reisen, sind durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geschützt. Bei Verspätungen oder Annullierungen sind die Fluggesellschaften verpflichtet, bestimmte Betreuungsleistungen zu erbringen. Bei einer Verspätung von zwei Stunden oder mehr haben Passagiere Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten und Getränke sowie auf Kommunikationsmöglichkeiten wie Telefonate oder E-Mails. Sollte eine Übernachtung erforderlich werden, müssen Unterkunft und Transport zwischen Flughafen und Hotel bereitgestellt werden. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden und wenn die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist, kann eine finanzielle Entschädigung möglich sein.

Nach der EU-Verordnung kann die Entschädigung abhängig von der Flugstrecke gewährt werden:

  • €250 für Flüge bis zu 1.500 km
  • €400 für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km sowie für andere Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
  • €600 für Flüge über 3.500 km

Eine Entschädigung wird jedoch nicht gewährt, wenn die Störung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die auch bei Anwendung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Dazu zählen beispielsweise extremes Wetter, Naturkatastrophen oder Einschränkungen durch die Flugverkehrskontrolle.

Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben? Nutzen Sie das Online-Tool von Lennuabi, um Ihre Berechtigung zu prüfen und den Entschädigungsprozess zu starten. Es ist außerdem ratsam, alle relevanten Unterlagen, wie Bordkarten und Belege für eventuell angefallene Auslagen, aufzubewahren. Weil die Geltendmachung einer Entschädigung rechtliche und verfahrenstechnische Herausforderungen mit sich bringen kann, erleichtert Lennuabi den Prozess und unterstützt dabei, dass Ihr Anspruch korrekt bearbeitet wird.

Ihre Rechte als easyJet-Passagier: Entschädigung bei Flugstörungen

Nach der EU-Verordnung 261/2004 sind easyJet-Passagiere bei Flugstörungen geschützt. Dazu zählen lange Wartezeiten, kurzfristige Annullierungen oder das Verweigern des Boardings aufgrund von Überbuchung. In solchen Fällen können Sie Anspruch auf Entschädigung oder bestimmte Unterstützungsleistungen haben, abhängig von den jeweiligen Umständen.

Wenn ein Flug annulliert wird oder sich erheblich verspätet, muss die Fluggesellschaft eine alternative Reisemöglichkeit zum gleichen Ziel anbieten oder den Flugpreis vollständig erstatten. Bei einer Verspätung von drei Stunden oder mehr haben Passagiere Anspruch auf grundlegende Betreuung, einschließlich Mahlzeiten, Getränken und Kommunikationsmöglichkeiten wie Telefon oder E-Mail. Sollte eine Übernachtung erforderlich sein, muss easyJet eine Hotelunterkunft sowie den Transport zwischen Hotel und Flughafen bereitstellen.

Passagiere könnten unter folgenden Umständen Anspruch auf Entschädigung haben:

  • Wenn Ihr Flug am Endziel mehr als drei Stunden verspätet ankommt.

  • Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wird.

  • Wenn Ihnen das Boarding aufgrund von Überbuchung verweigert wird, obwohl Sie eine gültige Buchung haben.

Die Höhe der Entschädigung, die bis zu 250 €, 400 € oder 600 € betragen kann, hängt von der Flugstrecke ab. Eine Entschädigung wird jedoch nicht bei außergewöhnlichen Umständen wie etwa Wetterbedingungen oder Einschränkungen durch die Flugverkehrskontrolle gewährt.

Diese Rechte gelten für Flüge, die von EU-Flughäfen starten oder mit einer EU-Fluggesellschaft in der EU landen. Für die genauesten Informationen wird Passagieren empfohlen, ihre Berechtigung anhand der Details ihres Einzelfalls zu prüfen.

easyJet Entschädigung bei Flugverspätungen

Im Falle einer Verspätung Ihres easyJet-Flugs haben Sie verschiedene Rechte gemäß der EU-Verordnung 261/2004. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie, abhängig von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung bei Ankunft, Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € haben. Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist.

Bei einer Verspätung muss easyJet Betreuung und Unterstützung anbieten. Dazu gehören Mahlzeiten, Getränke sowie Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon oder E-Mail) bei einer Verspätung von zwei Stunden oder mehr. Sollte die Verspätung eine Übernachtung erfordern, muss die Airline auch Hotelunterkunft und den Transport zwischen Hotel und Flughafen bereitstellen.

Wenn Ihr Flug um mehr als 3 Stunden verspätet ist und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist (z. B. schlechtes Wetter oder Verzögerungen durch die Flugverkehrskontrolle), könnten Sie das Recht haben, eine Entschädigung zu fordern. Zudem kann die Fluggesellschaft bei einer Störung des Reiseplans einen Alternativflug anbieten oder den Flugpreis erstatten.

Um den Prozess zu erleichtern, können Sie einen Service wie Lennuabi nutzen. Dieser unterstützt Passagiere dabei, ihre Berechtigung zu prüfen und eine Forderung einzureichen, ohne die Verwirrung einer eigenständigen Antragstellung.

Anspruch auf Entschädigung: Wann können Sie eine Forderung stellen?

Sie könnten unter der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihr easyJet-Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist, weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert wurde oder Ihnen wegen Überbuchung das Boarding verweigert wurde. Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn die Störung in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt.

In einigen Fällen gilt kein Anspruch auf Entschädigung. Dies betrifft sogenannte außergewöhnliche Umstände, also Ereignisse, die von der Fluggesellschaft nicht hätten vermieden werden können. Dazu zählen unter anderem:

  • Schweres Wetter (Stürme, Schnee, starke Winde)

  • Streiks von Flughafen- oder Sicherheitspersonal (außer von easyJet-Mitarbeitern)

  • Einschränkungen durch die Flugverkehrskontrolle

  • Sicherheitsbedrohungen oder politische Unruhen

  • Naturkatastrophen (Erdbeben, Vulkanasche)

Wenn Ihr Flug aufgrund eines dieser Gründe beeinträchtigt wurde, können Sie eventuell eine Rückerstattung oder einen Alternativflug erhalten, haben jedoch keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Fall berechtigt ist? Viele Reisende warten zu lange oder nehmen an, keinen Anspruch zu haben. Um sicherzugehen, nutzen Sie einen Service wie Lennuabi, um Ihre Berechtigung online zu prüfen. Es ist schnell, einfach und schützt Ihre Rechte.

Wie Sie Entschädigung bei verweigertem Boarding bei easyJet erhalten

Wenn Ihnen bei einem easyJet-Flug das Boarding verweigert wurde, können Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € haben. Dies tritt ein, wenn der Flug überbucht ist und nicht genügend Sitzplätze vorhanden sind, obwohl Ihre Buchung gültig ist und Sie rechtzeitig am Gate waren.

Damit Ihr Anspruch berücksichtigt wird, darf die Verweigerung nicht auf Ihr Verschulden zurückzuführen sein, etwa durch verpassten Check-in oder fehlende Reisedokumente. Die Fluggesellschaft muss zudem Unterstützung anbieten, einschließlich eines Ersatzflugs oder einer Rückerstattung sowie Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls eine Unterkunft.

Für die Geltendmachung Ihres Anspruchs benötigen Sie Ihre Bordkarte, die Buchungsbestätigung sowie eine Mitteilung von der Fluggesellschaft. Mit Lennuabi kann dieser Prozess schnell und risikofrei ablaufen.

Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei verweigertem Boarding?

  • Wenn Sie ein gültiges Ticket hatten und Ihnen gegen Ihren Willen das Boarding verweigert wurde.

  • Wenn der Grund für die Verweigerung eine Überbuchung war und Sie keine Schuld daran tragen.

  • Wenn die Verspätung bei der Ankunft am Ziel mehr als drei Stunden beträgt.

Schritte zur Beantragung einer Entschädigung bei verspätetem oder annulliertem easyJet-Flug

Wurde Ihr easyJet-Flug verspätet oder annulliert? Diese Schritte helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren. Wenn Sie das richtige Vorgehen beachten, können Sie Ihre Ansprüche besser verstehen und Ihre Chancen auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 erhöhen.

Bewahren Sie alle wichtigen Dokumente auf. Heben Sie Ihre Bordkarte, die Buchungsbestätigung sowie alle E-Mails oder Nachrichten von easyJet auf. Notieren Sie die tatsächlichen Abflug- und Ankunftszeiten, da diese von den geplanten Zeiten abweichen können. Auch kleinere Verspätungen sind relevant.

Falls Sie wegen der Störung zusätzliche Ausgaben für Verpflegung, Transport oder Unterkunft hatten, bewahren Sie die Belege auf. Diese Kosten können erstattet werden, wenn sie den Bedingungen der Fluggesellschaft entsprechen. Fragen Sie das easyJet-Personal am Flughafen nach Ihren Möglichkeiten und notieren Sie diese Informationen ebenfalls.

Lennuabi unterstützt Sie bei jedem Schritt und berät Sie zu den erforderlichen Unterlagen für die Einreichung Ihres Anspruchs.

Flugprobleme mit easyJet? Wir helfen Ihnen weiter.

Wenn Ihr Flug mit easyJet verspätet, annulliert oder überbucht war, hilft Ihnen Lennuabi dabei, Ihre Entschädigung geltend zu machen.

Entschädigung einreichen

easyJet Entschädigungs-Checkliste: Bereiten Sie Ihre Forderung vor

Um eine Entschädigung für einen verspäteten, annullierten oder überbuchten easyJet-Flug zu beantragen, benötigen Sie einige wichtige Dokumente. Ohne diese Angaben kann sich die Bearbeitung Ihres Anspruchs verzögern oder abgelehnt werden, selbst wenn Ihr Fall unter die EU-Verordnung 261/2004 fällt.

Was Sie bereithalten sollten:

  • Bordkarte

  • Buchungsbestätigung (mit Ihrem Namen und der Flugnummer)

  • Tatsächliche Ankunftszeit des Fluges (um die Dauer der Verspätung nachzuweisen)

  • Nachrichten von easyJet über die Störung (E-Mail, App oder SMS)

Diese Unterlagen erleichtern den Prozess und helfen sicherzustellen, dass Sie berechtigt sind. Fehlen wichtige Dokumente, kann die Fluggesellschaft Ihren Antrag möglicherweise nicht bearbeiten.

Es ist außerdem sinnvoll, auch frühere Flüge zu überprüfen, da in manchen Fällen weiterhin Ansprüche bestehen können. Bei Lennuabi machen wir es einfach, Ihre Berechtigung zu prüfen und Ihre Forderung sicher einzureichen.

easyJet-Flugverspätungen aus der Vergangenheit – Sie könnten noch Anspruch auf Entschädigung haben

Ihr easyJet-Flug mit Verspätung kann Monate oder Jahre zurückliegen, dennoch können Sie möglicherweise noch eine Entschädigung dafür beantragen. Die EU-Verordnung 261/2004 ermöglicht eine Entschädigung für Passagiere bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden, wenn die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist.

Die Frist für die Einreichung eines Anspruchs variiert je nach Land. Da easyJet im Vereinigten Königreich ansässig ist, beträgt die Anspruchsfrist in der Regel bis zu 6 Jahre. Das bedeutet, dass einige Flüge, die bis ins Jahr 2018 zurückreichen, noch anspruchsberechtigt sein könnten, sofern die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich war.

Um Anspruch zu haben, darf die Störung nicht durch außergewöhnliche Umstände wie Wetter oder Einschränkungen durch die Flugverkehrskontrolle verursacht worden sein. Nur Verzögerungen, die im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegen, können zu einer Entschädigung führen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fall noch berechtigt ist, kann Lennuabi Ihnen helfen, die Flugdaten zu überprüfen und den nächsten Schritt für eine mögliche Forderung einzuleiten.

Entschädigung bei Flugverspätungen für easyJet-Flüge: So beantragen Sie sie und was Sie benötigen

Bei einer Verspätung Ihres easyJet-Flugs und einer Ankunft, die mehr als 3 Stunden nach der geplanten Landungszeit erfolgt, kann eine Entschädigung möglich sein. Dies gilt, wenn die Verspätung von der Fluggesellschaft verursacht wurde und nicht durch äußere Umstände wie Wetter oder Flugverkehrskontrolle bedingt ist. Ihr Flug muss entweder in der EU oder im Vereinigten Königreich starten oder mit einer EU-/UK-Fluggesellschaft in der EU oder UK landen.

Wer Anspruch hat:

  • Die Verspätung bei der Ankunft betrug mehr als 3 Stunden
  • Die Störung lag in der Verantwortung der Fluggesellschaft
  • Sie hatten ein gültiges Ticket und haben rechtzeitig eingecheckt

Was Sie benötigen:

  • Bordkarte
  • Buchungsbestätigung (mit Ihrem Namen und der Flugnummer)
  • Alle Nachrichten von easyJet bezüglich der Verspätung

Entschädigungsbeträge (je nach Entfernung):

  • 250 € für Flüge bis zu 1.500 km
  • 400 € für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
  • 600 € für Flüge über 3.500 km

Diese Beträge sind festgelegt und richten sich nicht nach dem Ticketpreis.

Alternative Optionen:
Wenn Ihr Flug stark verspätet ist, können Sie eine Rückerstattung oder einen Ersatzflug verlangen. In manchen Fällen ist easyJet auch verpflichtet, Mahlzeiten, eine Übernachtung oder Transfers zwischen Flughafen und Hotel bereitzustellen, während Sie warten.

Fristen für die Anspruchsstellung:
Im Vereinigten Königreich können Sie normalerweise Entschädigung für Flüge beantragen, die bis zu 6 Jahre zurückliegen. In anderen Ländern können die Fristen abweichen.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Flug anspruchsberechtigt ist? Eine Überprüfung lohnt sich. Bei Lennuabi unterstützen wir Passagiere dabei, ihre Rechte zu verstehen und ihre Forderung einzureichen.

Entschädigungsbeträge bei easyJet – Wie viel können Sie erhalten?

Wenn Ihr easyJet-Flug verspätet war, annulliert wurde oder Ihnen das Boarding verweigert wurde, können Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Die Höhe der Entschädigung ist festgelegt und richtet sich nach der Flugstrecke, nicht nach dem Ticketpreis. Bei Kurzstreckenflügen bis zu 1.500 Kilometern beträgt die Entschädigung 250 €. Für Mittelstreckenflüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern erhöht sich der Betrag auf 400 €. Bei Langstreckenflügen über 3.500 Kilometern kann die Entschädigung bis zu 600 € betragen.

Um anspruchsberechtigt zu sein, muss Ihr Flug mindestens drei Stunden später als geplant angekommen sein, kurzfristig annulliert worden sein oder es muss Ihnen trotz gültiger Buchung das Boarding verweigert worden sein. Die Verspätung oder Störung muss außerdem in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegen und darf nicht durch außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter oder Beschränkungen der Flugverkehrskontrolle verursacht sein. In manchen Fällen, wenn die Fluggesellschaft Sie auf einen anderen Flug umbucht, der nur eine kurze Verspätung hat, kann die Entschädigung reduziert werden oder ganz entfallen.

Für Ihren Anspruch benötigen Sie grundlegende Nachweise, wie Ihre Bordkarte, die Buchungsbestätigung und eine Mitteilung von easyJet über die Störung. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Flug abgedeckt ist oder wie viel Sie beanspruchen können, kann Lennuabi Ihren Fall prüfen und Sie durch alle Schritte begleiten.

Warum Flugentschädigung mit Lennuabi beantragen?

Wenn Sie mit easyJet fliegen und Ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht ist, möchten Sie keine langwierige Bürokratie durchlaufen. Lennuabi nimmt Ihnen den Stress ab und ermöglicht Ihnen, Ihre Entschädigung einfach, sicher und zeiteffizient geltend zu machen.

Einfach und Stressfrei: Lennuabi gliedert den Prozess in klare Schritte. Sie brauchen keine juristischen Kenntnisse oder Erfahrung, nur grundlegende Fluginformationen.

Keine Vorauszahlungen: Es fallen keine Vorauszahlungen an. Lennuabi erhebt nur eine Gebühr, wenn Ihr Anspruch erfolgreich ist. Es besteht kein Risiko, Ihren Fall prüfen zu lassen.

Funktioniert auch für alte Flüge: Viele Passagiere wissen nicht, dass selbst Verspätungen von vor mehreren Jahren noch zu Anspruch auf Entschädigung berechtigen können. Lennuabi hilft Ihnen, dies schnell zu prüfen und ohne Verwirrung zu beantragen.

Zu viele Reisende verzichten auf Entschädigung, weil sie nicht wissen, wo sie anfangen sollen, oder davon ausgehen, die Fluggesellschaft kümmere sich darum. Aber Verspätungen kosten Zeit und möglicherweise Geld. Lennuabi sorgt dafür, dass Sie Ihre Chance auf die Entschädigung nicht verpassen.

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