- Ein Flugzeugträger, der auf einer hundertjährigen Tradition der südamerikanischen Luftfahrt aufbaut
- Das Gesetz, das Sie schützt - auch bei einer nicht-europäischen Fluggesellschaft
- Was die Fluggesellschaft leisten muss, wenn etwas schiefgeht:
- Probleme mit LATAM Airlines? Wir sind für Sie da.
- Vier disruptive Szenarien, die Ihnen €600 einbringen könnten
- Wenn ein Streik Ihren LATAM-Flug lahmlegt: Wer kommt für die Kosten auf?
- Ohne Vorwarnung herabgestuft? Das steht Ihnen von LATAM zu
- Probleme mit LATAM Airlines? Wir sind für Sie da.
- Die europäischen Strecken von LATAM und der Anspruch auf Entschädigung
- Der Flug, der vor zwei Jahren gestört wurde? Möglicherweise haben Sie immer noch Anspruch auf Entschädigung
- So bringen Sie Ihren Anspruch voran: Was Sie jetzt tun sollten
- Probleme mit LATAM Airlines? Wir sind für Sie da.
- Bevor Sie Ihre Unterlagen einreichen: Kurze Checkliste
- Der Lennuabi-Vorteil: Warum sich Passagiere für uns entscheiden, anstatt auf eigene Faust zu reisen
- Probleme mit LATAM Airlines? Wir sind für Sie da.
- Häufig gestellte Fragen
Ihr Flug mit LATAM Airlines war von einer Störung betroffen – hier erfahren Sie, welche Entschädigung Ihnen möglicherweise zusteht
Sie haben Ihre Reise sorgfältig geplant – doch dann hat eine Verspätung, eine Annullierung oder eine Nichtbeförderung alles durcheinandergebracht. Dann hat LATAM Airlines Sie im Stich gelassen – eine stundenlange Verspätung, eine Annullierung ohne rechtzeitige Vorwarnung oder ein Mitarbeiter am Gate, der Sie trotz eines bestätigten Sitzplatzes abgewiesen hat. Was auch immer passiert ist, jetzt zählt nur noch eine Frage: Haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Wenn Ihr LATAM-Flug von einem europäischen Flughafen gestartet ist, lautet die Antwort höchstwahrscheinlich Ja – bis zu €600 pro Passagier, und das ohne Anwaltskosten, es sei denn, Ihre Forderung wird erfolgreich durchgesetzt. Lennuabi kümmert sich um jeden Schritt, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Ein Flugzeugträger, der auf einer hundertjährigen Tradition der südamerikanischen Luftfahrt aufbaut
Die LATAM Airlines Group ist nicht über Nacht entstanden. Sie ist das Ergebnis einer bahnbrechenden Fusion zwischen zwei Luftfahrtgiganten – der 1929 gegründeten chilenischen LAN Airlines und der brasilianischen TAM Airlines, die 1961 ihren Betrieb aufnahm. Gemeinsam schufen sie die größte Fluggesellschaftsgruppe Lateinamerikas, eine Fluggesellschaft, die heute über 300 Flugzeuge betreibt, darunter Boeing 787 Dreamliner und Airbus A350, und Passagiere zu mehr als 140 Zielen in 26 Ländern befördert.
Ihr internationaler Drehkreuzflughafen für Langstreckenflüge ist der internationale Flughafen São Paulo-Guarulhos, von dem aus LATAM Direktflüge nach Europa anbietet. Die Fluggesellschaft verbindet derzeit Südamerika mit zehn europäischen Städten – Madrid, Barcelona, London, Paris, Frankfurt, Rom, Mailand, Lissabon, Amsterdam und Brüssel – und plant, bis 2026 auf 90 wöchentliche Flüge nach Europa zu erhöhen. LATAM betreibt zudem ihre längste Nonstop-Strecke von Santiago de Chile nach Madrid, die in einem einzigen Flug etwa 10.690 km zurücklegt.
Es handelt sich hierbei um Ultra-Langstreckenflüge. Jeder einzelne dieser Flüge ist länger als 3.500 km – was nach dem EU-Fluggastrecht bedeutet, dass bei jeder berechtigten Flugunterbrechung die maximale Entschädigung von €600 pro Person gezahlt wird.
Das Gesetz, das Sie schützt – auch bei einer nicht-europäischen Fluggesellschaft
Hier ist etwas, das viele Reisende überrascht: LATAM Airlines hat ihren Sitz in Chile, nicht in Europa. Dennoch gilt die EU-Verordnung 261/2004 für jeden LATAM-Flug, sobald dieser von einem EU-Flughafen abfliegt. Für das Gesetz spielt es keine Rolle, wo die Fluggesellschaft ihren Sitz hat – entscheidend ist, von wo aus das Flugzeug startet.
Das bedeutet, dass Passagiere, die mit LATAM von Madrid, Barcelona, Lissabon, Paris, Frankfurt, Rom, Mailand, Amsterdam oder Brüssel aus fliegen, durch eines der weltweit strengsten Passagier-Schutzsysteme abgesichert sind.
Was die Fluggesellschaft leisten muss, wenn etwas schiefgeht:
Sobald sich Ihre Verspätung auf zwei Stunden beläuft, ist LATAM gesetzlich verpflichtet, Folgendes bereitzustellen:
- Kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen entsprechend der Wartezeit
- Kommunikationszugang – kostenlose Telefonate oder E-Mails
- Hotelunterkunft und Flughafentransfer, falls Sie über Nacht festsitzen
Was Ihnen finanziell zustehen könnte:
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Flugstrecke |
Entschädigung |
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Bis zu 1.500 km |
€250 pro Passagier |
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1.500 km – 3.500 km |
€400 pro Passagier |
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Über 3.500 km |
€600 pro Passagier |
Jede LATAM-Strecke von Europa nach Südamerika ist länger als 3.500 km – das bedeutet, dass €600 die übliche Entschädigungssumme für berechtigte Passagiere auf diesen Flügen ist.
Eine finanzielle Entschädigung steht nicht zu, wenn die Beeinträchtigung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde – also durch Situationen, auf die LATAM nachweislich keinen Einfluss hat, wie beispielsweise extreme Wetterbedingungen oder groß angelegte Streiks der Flugsicherung. Die Sorgfaltspflicht gilt jedoch stets, unabhängig von der Ursache.
Wir sind für Sie da.
Sollte Ihr Flug mit LATAM Airlines verspätet, annulliert oder überbucht worden sein, hilft Ihnen Lennuabi dabei, die Ihnen zustehende Entschädigung einzufordern.
Anspruch geltend machenVier disruptive Szenarien, die Ihnen €600 einbringen könnten
Nicht jede schwierige Reiseerfahrung fällt unter das EU-Recht. Hier sind die vier konkreten Fälle, die einen berechtigten Anspruch auf Entschädigung begründen:
- Ihr Flug hatte mehr als drei Stunden Verspätung. Die Entschädigung wird anhand der Ankunftszeit berechnet, nicht anhand der Abflugzeit. Wenn die Verspätung von LATAM an Ihrem Endziel mehr als drei Stunden betrug und die Ursache im Einflussbereich der Fluggesellschaft lag, ist Ihr Anspruch wahrscheinlich berechtigt.
- Ihr Flug wurde weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert. Bei kurzfristigen Annullierungen haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung sowie die Wahl zwischen einer vollständigen Rückerstattung oder einem kostenlosen Ersatzflug. Je näher die Annullierung am Abflugtermin erfolgte, desto besser sind Ihre Chancen.
- Ihnen wurde trotz eines bestätigten Tickets das Einsteigen verweigert. LATAM überbucht gelegentlich Flüge. Wenn Ihnen das Einsteigen unfreiwillig verweigert wurde – obwohl Sie pünktlich erschienen sind und Ihr Ticket vorweisen konnten -, haben Sie nach EU-Recht Anspruch auf eine sofortige Entschädigung sowie eine Umbuchung oder eine vollständige Rückerstattung.
- Verpasster Anschlussflug im Rahmen einer Buchung: Wenn Sie aufgrund einer Verspätung von LATAM bei Ihrem Abflug in Europa einen im selben Buchungsvorgang gebuchten Anschlussflug verpasst haben, gilt die gesamte Reise als eine einzige gestörte Reise. Bei einer Entfernung von mehr als 3.500 km bis zu Ihrem Endziel gilt die Obergrenze von €600.
Wenn ein Streik Ihren LATAM-Flug lahmlegt: Wer kommt für die Kosten auf?
Arbeitskampfmaßnahmen gehören zu den am meisten missverstandenen Aspekten der Flugentschädigung – und Fluggesellschaften nutzen sie manchmal, um Zahlungen zu umgehen. Die tatsächliche Rechtslage nach EU-Recht ist jedoch differenzierter.
Streiks bei LATAM – Entschädigung wahrscheinlich fällig: Wenn der Streik von den eigenen Mitarbeitern von LATAM – Piloten, Flugbegleitern, Technikern oder Bodenpersonal – organisiert wurde, fällt dies in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. EU-Gerichte haben durchweg entschieden, dass interne Streiks nicht automatisch als außergewöhnliche Umstände gelten. Fluggäste, die von Streiks bei LATAM betroffen sind, haben möglicherweise Anspruch auf eine vollständige Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004.
Streiks Dritter – möglicherweise besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Streiks von Fluglotsen, Flughafen-Sicherheitspersonal oder Gepäckabfertigern, die beim Flughafenbetreiber angestellt sind, gelten in der Regel als außergewöhnliche Umstände. Diese liegen außerhalb der Kontrolle von LATAM, sodass möglicherweise kein Anspruch auf finanzielle Entschädigung besteht. Die Verpflichtung von LATAM zur Bereitstellung von Mahlzeiten, Unterkunft und Kommunikationsunterstützung bleibt davon jedoch unberührt.
Wenn der Grund unklar ist, kann LATAM außergewöhnliche Umstände anführen, ohne diese näher zu erläutern. Sollten Sie am Flughafen oder in der anschließenden Kommunikation nur wenige Erklärungen erhalten haben, gehen Sie nicht davon aus, dass die Position der Fluggesellschaft zutreffend ist. Lennuabi kann den tatsächlichen Grund ermitteln und eine Ablehnung anfechten, wenn die Umstände diese rechtlich nicht rechtfertigen.
Ohne Vorwarnung herabgestuft? Das steht Ihnen von LATAM zu
Wenn Sie ohne Ihre Zustimmung von der Premiumklasse in die Economyklasse umgebucht werden, ist das nicht nur ärgerlich – es handelt sich um eine Vertragsverletzung, und nach EU-Recht haben Sie einen direkten Anspruch auf Rückerstattung.
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 muss die Fluggesellschaft Ihnen einen festen Prozentsatz des Ticketpreises erstatten, wenn LATAM Sie unfreiwillig in eine niedrigere Reiseklasse als die von Ihnen bezahlte umgebucht hat:
- Flüge bis zu 1.500 km- 30 % Rückerstattung
- Flüge innerhalb der EU über 1.500 km sowie andere Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km- 50 % Rückerstattung
- Flüge über 3.500 km- 75 % Rückerstattung
Da alle LATAM-Strecken ab Europa Langstreckenflüge sind, gilt der Satz von 75 % pauschal. Bei einem Transatlantik-Ticket der Premium-Business-Class kann sich dabei ein beträchtlicher Betrag ergeben. Auf diese Rückerstattung dürfen keine Steuern, Gebühren oder Verwaltungsabzüge angerechnet werden – LATAM muss den vollen Prozentsatz auszahlen.
Wir sind für Sie da.
Sollte Ihr Flug mit LATAM Airlines verspätet, annulliert oder überbucht worden sein, hilft Ihnen Lennuabi dabei, die Ihnen zustehende Entschädigung einzufordern.
Anspruch geltend machenDie europäischen Strecken von LATAM und der Anspruch auf Entschädigung
LATAM bietet Langstreckenflüge zwischen Europa und Südamerika von großen Städten wie Madrid, Barcelona, London, Paris, Frankfurt, Lissabon, Rom, Mailand, Amsterdam und Brüssel an. Über das internationale Streckennetz von LATAM verbinden diese Flüge die Passagiere mit wichtigen Zielen wie São Paulo, Santiago und Lima.
Da diese Flüge erhebliche Langstrecken zurücklegen – oft mehr als 8.000 km -, fallen berechtigte Beeinträchtigungen auf LATAM-Strecken mit Abflugort in Europa in der Regel unter die höchste Entschädigungsstufe gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Das bedeutet, dass Fluggäste, die von berechtigten Verspätungen, Annullierungen, Nichtbeförderung oder verpassten Anschlussflügen betroffen sind, bis zu €600 pro Fluggast geltend machen können.
Ganz gleich, ob Sie von Madrid nach São Paulo, von London nach Lima oder von Paris nach Santiago reisen – Ihre Rechte gemäß dem EU-Fluggastschutzrecht bleiben unverändert, wenn Ihr LATAM-Flug von einem europäischen Flughafen startet.
Der Flug, der vor zwei Jahren gestört wurde? Möglicherweise haben Sie immer noch Anspruch auf Entschädigung
Viele Passagiere verzichten auf die ihnen zustehende Entschädigung, nur weil sie diese damals nicht geltend gemacht haben. Was sie nicht wissen: Die Frist dafür läuft noch jahrelang.
In der Europäischen Union beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Flugentschädigung je nach Abflugland zwischen zwei und fünf Jahren. Im Vereinigten Königreich haben Fluggäste bis zu sechs Jahre Zeit.
- Abflüge aus Großbritannien: bis zu 6 Jahre
- Deutschland: bis zu 3 Jahre
- Frankreich, Spanien, Italien, Portugal und die meisten EU-Länder: 2 bis 5 Jahre
Falls Ihr LATAM-Flug aus Europa in den letzten Jahren erhebliche Verspätungen hatte oder gestrichen wurde und Sie noch keine Entschädigung geltend gemacht haben, lohnt es sich, dies zu prüfen. Lennuabi kann schnell prüfen, ob Sie bei früheren Flugausfällen Anspruch auf Entschädigung haben, und kümmert sich von da an um alles – ganz ohne Papierkram für Sie.
So bringen Sie Ihren Anspruch voran: Was Sie jetzt tun sollten
Sammeln Sie alle Unterlagen, die Sie haben: Buchungsbestätigung, Bordkarte und alle Mitteilungen von LATAM bezüglich der Flugunterbrechung. Screenshots von Benachrichtigungen reichen aus. Quittungen für Mahlzeiten, Hotels oder Transportkosten, die Sie aus eigener Tasche bezahlt haben, sollten Sie ebenfalls aufbewahren.
Beachten Sie die wesentlichen Fakten: die geplante und die tatsächliche Ankunftszeit, die von der Fluggesellschaft angegebene Ursache für die Verspätung sowie die Leistungen, die Ihnen am Flughafen angeboten wurden – oder auch nicht.
Beantragen Sie Ihre Entschädigung über Lennuabi. Sparen Sie sich den langwierigen Schriftwechsel mit dem Kundenservice der Fluggesellschaft. Lennuabi reicht Ihren Antrag ein, kümmert sich um den gesamten Schriftverkehr und verhandelt direkt mit LATAM – dabei halten wir Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden und berechnen nur dann eine Gebühr, wenn der Antrag erfolgreich ist.
Wir sind für Sie da.
Sollte Ihr Flug mit LATAM Airlines verspätet, annulliert oder überbucht worden sein, hilft Ihnen Lennuabi dabei, die Ihnen zustehende Entschädigung einzufordern.
Anspruch geltend machenBevor Sie Ihre Unterlagen einreichen: Kurze Checkliste
- Vollständige Namen aller Reisenden in der Buchung
- Buchungsbestätigung oder E-Ticket-Referenznummer
- Bordkarten für den von der Störung betroffenen Flug
- Geplante und tatsächliche Ankunftszeiten
- Alle E-Mails, SMS oder App-Benachrichtigungen von LATAM
- Quittungen für Auslagen während der Störung
Fehlen einige dieser Unterlagen? Starten Sie den Prozess trotzdem. Lennuabi berät Sie, welche weiteren Unterlagen beschafft werden können, und erstellt mit den vorhandenen Unterlagen ein möglichst überzeugendes Dossier.
Der Lennuabi-Vorteil: Warum sich Passagiere für uns entscheiden, anstatt auf eigene Faust zu reisen
Kein finanzielles Risiko – No win, no fee – immer. Es fallen keine Kosten an, es sei denn, Ihr Anspruch wird erfolgreich durchgesetzt. Keine Verwaltungskosten, keine versteckten Gebühren.
Fachwissen zu Nicht-EU-Fluggesellschaften: Die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einer südamerikanischen Fluggesellschaft nach europäischem Recht erfordert spezifisches Fachwissen. Lennuabi weiß genau, wie die EU-Verordnung 261/2004 auf LATAM anzuwenden ist und wie man sie durchsetzen kann, wenn die Fluggesellschaft sich dagegen wehrt.
Haben Sie frühere Flüge bereits abgewickelt, aber die Entschädigung damals nicht beantragt? Lennuabi überprüft alle in Frage kommenden Flugstörungen und ermittelt Ansprüche, die noch innerhalb der geltenden Frist liegen.
Umfassende Abwicklung von Anfang bis Ende – Von der ersten Dokumentenprüfung bis zur endgültigen Auszahlung kümmert sich Lennuabi um jeden Schritt – so können Sie sich anderen Aufgaben widmen, während die Schadensabwicklung im Hintergrund läuft.
Wir sind für Sie da.
Sollte Ihr Flug mit LATAM Airlines verspätet, annulliert oder überbucht worden sein, hilft Ihnen Lennuabi dabei, die Ihnen zustehende Entschädigung einzufordern.
Anspruch geltend machenHäufig gestellte Fragen
Gilt das EU-Recht für Flüge von LATAM Airlines?
Ja, aber nur für Flüge, die von Flughäfen in der EU starten. Alle Fluggesellschaften, die von EU-Gebiet aus operieren, müssen die EU-Verordnung 261/2004 einhalten.
Mein LATAM-Flug ab Madrid hatte 5 Stunden Verspätung. Habe ich Anspruch auf €600?
Höchstwahrscheinlich ja. Die Strecke von Madrid nach São Paulo beträgt mehr als 8.000 km. Liegt die Verspätung im Einflussbereich von LATAM, stehen die vollen €600 zu.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn die Mitarbeiter von LATAM gestreikt haben?
Möglicherweise. Streiks von LATAM-Mitarbeitern können unter Umständen dennoch zu einer Entschädigung berechtigen. Streiks Dritter – etwa von Fluglotsen oder Flughafenmitarbeitern – führen in der Regel nicht zu einer Entschädigung.
Ich habe vor zwei Jahren keinen Schaden gemeldet. Ist es jetzt zu spät?
Wahrscheinlich nicht. In den meisten EU-Ländern sind Ansprüche bis zu 2-5 Jahre rückwirkend möglich. Bei Abflügen aus dem Vereinigten Königreich sind bis zu 6 Jahre möglich.
LATAM hat mir einen Ersatzflug angeboten – verfällt dadurch mein Anspruch auf Entschädigung?
Nicht immer. Wenn der Ersatz deutlich später als geplant eintraf, haben Sie möglicherweise dennoch Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Entschädigung.
Was wäre, wenn LATAM mich ohne Vorwarnung von der Business Class in die Economy Class umbucht hätte?
Das ist eine Herabstufung. Ihnen steht auf allen europäischen Strecken von LATAM eine Erstattung von 75 % des Flugpreises zu, unabhängig von etwaigen weiteren Entschädigungen.
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