Wir verwenden Cookies. Lesen Sie mehr - in unserem Erklärung zum Datenschutz in Claimhawk

Entschädigung bei Lufthansa-Flugverspätungen und -annullierungen geltend machen

Ein verspäteter oder annullierter Lufthansa-Flug kann Ihre Reisepläne durcheinanderbringen. Lennuabi unterstützt Passagiere dabei, Entschädigungen für Flugplanänderungen geltend zu machen. Wenn Ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet war, annulliert wurde oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde, könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € haben.

Anspruch prüfen

Passagierrechte bei Lufthansa & EU-Flugentschädigung

Lufthansa ist Deutschlands größte Fluggesellschaft und eine der führenden Airlines in Europa. Die Airline ist Gründungsmitglied der Star Alliance, des weltweit größten Airline-Netzwerks. Das Streckennetz von Lufthansa umfasst über 410 Ziele in mehr als 100 Ländern.

In Spitzenzeiten kommt es bei Lufthansa gelegentlich zu einer erhöhten Zahl von Flugverspätungen und Annullierungen. Während solcher Phasen kann die Annullierungsrate deutlich über dem Durchschnitt liegen – zum Nachteil der Passagiere.

Innerhalb der Europäischen Union haben Fluggäste gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bei Flugverspätungen oder Annullierungen bestimmte Rechte. Bei Verspätungen ab zwei Stunden müssen die Fluggesellschaften kostenlose Mahlzeiten und Getränke bereitstellen sowie Möglichkeiten zur Kommunikation (z. B. Telefonate oder E-Mails) anbieten. Falls erforderlich, steht den Passagieren eine Hotelunterkunft inklusive Transfer zwischen Flughafen und Hotel zu. Ab einer Verspätung von mehr als drei Stunden und wenn die Airline verantwortlich ist, besteht Anspruch auf eine Entschädigung.

Gemäß EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere bei Flugverspätungen oder Annullierungen Anspruch auf Entschädigung, die sich nach der Flugdistanz richtet:

  • 250 € für Flüge bis zu 1.500 km
  • 400 € für Inlandsflüge innerhalb der EU über 1.500 km sowie für alle anderen Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
  • 600 € für Flüge über 3.500 km

Eine Entschädigung entfällt jedoch, wenn die Verspätung oder Annullierung auf Umstände zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaft nicht beeinflussen kann – etwa schlechtes Wetter oder Probleme im Luftverkehr.

Wie können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben? Nutzen Sie den Online-Service von Lennuabi, um Ihre Berechtigung schnell und unkompliziert zu prüfen. Es empfiehlt sich außerdem, alle Unterlagen und Belege für zusätzliche Ausgaben während der Verspätung aufzubewahren.

Ihre Rechte als Lufthansa-Passagier: Entschädigung bei Flugstörungen

Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung können Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugstörungen durch Lufthansa haben, wenn der Flug erheblich verspätet ist, vollständig annulliert wurde oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde.

Bei einer Verspätung oder Annullierung muss die Fluggesellschaft entweder eine alternative Reisemöglichkeit anbieten oder den vollen Ticketpreis erstatten. Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden haben Passagiere Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten, Getränke und eine Möglichkeit zur Kommunikation. Bei längeren Wartezeiten kann Lufthansa außerdem eine Hotelunterkunft sowie den Transfer dorthin übernehmen.

  • Kommt Ihr Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort an, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung.
  • Wurde Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug storniert, besteht möglicherweise Anspruch auf eine Erstattung oder eine alternative Umbuchung.
  • Wird Ihnen aufgrund von Überbuchung die Beförderung verweigert, können Sie von der Fluggesellschaft Unterstützung verlangen – zum Beispiel durch alternative Reiseoptionen oder eine Rückerstattung.

Anschlussflug bei Lufthansa verpasst? Ihre Rechte und Alternativflüge

Laut EU-Verordnung 261/2004 können Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € haben, wenn Ihre Reise unter einem einzigen Ticket gebucht wurde und eine Verspätung Ihres ersten Fluges dazu geführt hat, dass Sie Ihren Anschlussflug verpasst  haben. Die Fluggesellschaft ist in diesem Fall verpflichtet, Ihnen kostenfrei einen alternativen Flug anzubieten. Bei längeren Wartezeiten müssen außerdem die Kosten für Mahlzeiten, Unterkunft und Transport übernommen werden, falls erforderlich.

Lennuabi hilft Ihnen dabei, die Ihnen zustehende Entschädigung geltend zu machen und Ihre Fluggastrechte durchzusetzen.

Anspruch auf Entschädigung: Wann können Sie eine Entschädigung geltend machen?

Sie könnten Anspruch auf Entschädigung bei Flugstörungen von Lufthansa haben, wenn Ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet war, weniger als zwei Wochen vor Abflug annulliert wurde oder Ihnen aufgrund von Überbuchung die Beförderung verweigert wurde. Bitte beachten Sie, dass Lufthansa nur dann Entschädigungen zahlt, wenn die Fluggesellschaft für die Störung verantwortlich ist.

Beispielsweise bei technischen Problemen oder Personalmangel. Verspätungen, die durch unvorhersehbare Umstände verursacht werden, werden in der Regel nicht entschädigt. Dazu gehören unter anderem:

  • Schwere Wetterbedingungen (Stürme, starker Schneefall, Hurrikane)

  • Streiks von Flughafenpersonal oder Sicherheitskräften (außer wenn der Streik von eigenen Mitarbeitern der Fluggesellschaft organisiert wird)

  • Einschränkungen durch die Flugsicherung (wie Stau oder betriebliche Störungen)

  • Politische Instabilität oder Sicherheitsbedrohungen

  • Naturkatastrophen (Erdbeben, Vulkanausbrüche)

Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf eine Flugentschädigung haben? Lufthansa kann Ihnen einen alternativen Flug anbieten. Wenn die neue Ankunftszeit Ihrer ursprünglichen Buchung ähnelt, kann sich Ihre Entschädigung halbieren oder ganz entfallen. Prüfen Sie daher immer sorgfältig die Bedingungen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Situation einen Anspruch begründet, können Sie mit Lennuabi in nur wenigen Klicks Ihre Berechtigung prüfen.

Entschädigung bei Lufthansa-Flugannullierungen geltend machen

Passagiere, die von einem Streik bei Lufthansa betroffen sind, könnten Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € haben. Dieses Recht gilt, wenn der Streik die eigenen Mitarbeiter von Lufthansa betrifft und zu Flugannullierungen, Verspätungen von mehr als drei Stunden oder erheblichen Betriebsstörungen führt.

Um Ihren Anspruch zu stärken, sammeln Sie wichtige Dokumente wie Bordkarten, E-Mails der Fluggesellschaft und offizielle Ankündigungen als Nachweise. Lennuabi macht den Entschädigungsprozess schnell und unkompliziert – ohne finanzielles Risiko für Sie.

Wann können Sie Streikentschädigung geltend machen?

  • Wenn der Streik Lufthansa-Mitarbeiter betrifft (Piloten, Kabinenpersonal, Bodenpersonal).
  • Wenn der Flug annulliert wurde oder sich um mehr als drei Stunden verspätet hat.

Wenn der Flug aufgrund betrieblicher Probleme durch den Streik gestört wurde.

Schritte zur Geltendmachung einer Entschädigung bei verspätetem oder annulliertem Lufthansa-Flug

Wenn Ihr Lufthansa-Flug verspätet ist oder annulliert wurde, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Dokumentieren Sie alles: die Namen aller Passagiere auf Ihrer Buchung und bewahren Sie Ihre Bordkarten und Tickets sorgfältig auf. Auch Benachrichtigungen von Lufthansa können hilfreich sein. Notieren Sie sich die tatsächlichen Abflug- und Ankunftszeiten, denn schon eine geringe Verspätung kann Ihre Anspruchsberechtigung beeinflussen.

Wenn Sie aufgrund der Störung zusätzliche Ausgaben für Verpflegung, Unterkunft oder Transport haben, heben Sie die Belege unbedingt auf. Lufthansa könnte verpflichtet sein, diese Kosten gemäß den Fluggastrechten zu erstatten. Ein Gespräch mit dem Personal der Fluggesellschaft kann ebenfalls nützlich sein – erkundigen Sie sich nach Ihren Möglichkeiten und notieren Sie sich die erhaltenen Informationen.

Um eine Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugannullierung geltend zu machen, sollten Sie alle notwendigen Unterlagen griffbereit haben. Die Richtlinien von Lufthansa können komplex und wechselhaft sein. Eine vorherige Prüfung Ihrer Anspruchsberechtigung und eine gute Organisation Ihrer Dokumente erleichtern Ihnen die reibungslose Einreichung des Antrags.

Flugprobleme mit Lufthansa? Wir helfen Ihnen weiter.

Wenn Ihr Flug mit Lufthansa verspätet, annulliert oder überbucht war, hilft Ihnen Lennuabi dabei, Ihre Entschädigung geltend zu machen.

Entschädigung einreichen

Checkliste zur Lufthansa-Flugentschädigung: Bereiten Sie Ihren Anspruch vor

Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Angaben gesammelt haben, bevor Sie Ihren Antrag einreichen. Hier sind die wichtigsten Informationen, die Sie vor der Antragstellung bereithalten sollten:

  • Notieren Sie die Namen aller Passagiere auf Ihrer Buchung.
  • Bewahren Sie Ihre Bordkarten, Tickets und sämtliche Benachrichtigungen von Lufthansa auf.
  • Vermerken Sie die tatsächlichen Abflug- und Ankunftszeiten.
  • Sammeln Sie Belege für zusätzliche Ausgaben wie Verpflegung, Unterkunft oder Transport.
  • Sprechen Sie mit dem Lufthansa-Personal und machen Sie sich Notizen zu den erhaltenen Informationen.

Lufthansa könnte verpflichtet sein, bestimmte Kosten gemäß den Fluggastrechten zu erstatten. Da die Richtlinien mitunter komplex sein können, erleichtert eine vorherige Prüfung der Bedingungen den Ablauf. Sie können auch für zurückliegende Flüge eine Entschädigung beantragen oder prüfen, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Wurde Ihr Flug gestört? Fordern Sie Ihre Entschädigung mit Lennuabi ein!

Lufthansa-Flugverspätungen aus der Vergangenheit – Sie könnten dennoch Anspruch auf Entschädigung haben

Viele Passagiere wissen nicht, dass sie auch für Lufthansa-Flüge, die vor mehreren Jahren verspätet oder annulliert wurden, nach EU-Recht Anspruch auf Entschädigung haben können. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 können Ansprüche für Flüge geltend gemacht werden, die bis zu drei Jahre zurückliegen – oder je nach nationalen Regelungen sogar noch länger –, sofern die Verspätung mehr als drei Stunden betrug und die Fluggesellschaft dafür verantwortlich war. Lennuabi unterstützt Sie dabei, die Formalitäten zu erledigen und Ihre Entschädigung auch für ältere Flüge zu beantragen.

Entschädigung bei Flugverspätungen für Lufthansa-Flüge: Wie Sie Ihren Anspruch geltend machen und was Sie benötigen

Wenn Ihr Lufthansa-Flug verspätet war, könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Die Höhe der Entschädigung, bei der wir Sie unterstützen können, hängt davon ab, wie lange die Verspätung gedauert hat und ob Lufthansa dafür verantwortlich ist. Der Antragsprozess ist unkompliziert und für Sie mit keinem finanziellen Risiko verbunden.

Entschädigungsbeträge für Lufthansa-Flüge – Wie viel können Sie erhalten?

Sie können eine Entschädigung von bis zu 600 € erhalten. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung. Kurze Flüge bedeuten in der Regel 250 €, mittlere Strecken etwa 400 € und Langstreckenflüge können bis zu 600 € betragen.

Beachten Sie, dass Lufthansa für die Verspätung verantwortlich sein muss. Dies umfasst Situationen wie technische Probleme oder Personalmangel. Wenn Ihnen schnell ein Ersatzflug angeboten wird, der nahe an Ihrem ursprünglichen Zeitplan ankommt, kann die Entschädigung um bis zu 50 % reduziert werden.

Wurde Ihr Flug annulliert und Sie haben keine alternative Option akzeptiert, könnten Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung oder alternative Leistungen haben. Bewahren Sie stets Ihre Belege und Flugdokumente auf, um die Antragstellung zu erleichtern.

Warum Flugentschädigung mit Lennuabi geltend machen?

Wenn Ihr Lufthansa-Flug gestört ist, kann die Einreichung eines Entschädigungsanspruchs kompliziert und zeitaufwendig wirken. Lennuabi macht den gesamten Prozess einfach und unkompliziert.

  • Schneller und einfacher Ablauf: Lennuabi vereinfacht Ihren Anspruch in nur wenigen Schritten und spart Ihnen Zeit und Mühe.
  • Kein finanzielles Risiko: Sie zahlen keinen Cent im Voraus. Lennuabi erhält eine Vergütung nur dann, wenn und soweit wir Ihre Entschädigung erfolgreich durchsetzen.
  • Ansprüche für vergangene Flüge: Sie denken, Ihre Flugverspätung oder Annullierung liegt lange zurück? Überdenken Sie das! Auch wenn Ihr Lufthansa-Flug schon Jahre zurückliegt, könnten Sie noch Anspruch haben. Lennuabi macht es einfach, alte Ansprüche zu prüfen und abzuwickeln – ganz ohne Kopfschmerzen.

Ein verspäteter oder ausgefallener Flug ist nicht nur ärgerlich – er kann auch eine Rückerstattung bedeuten. Lassen Sie nicht zu, dass Fluggesellschaften ihrer Verantwortung entgehen! Prüfen Sie jetzt Ihren Lufthansa-Flug und lassen Sie das Lennuabi-Team für Sie tätig werden – schnell, stressfrei und damit Sie jeden Euro erhalten, der Ihnen zusteht.

Flugprobleme mit Lufthansa? Wir helfen Ihnen weiter.

Wenn Ihr Flug mit Lufthansa verspätet, annulliert oder überbucht war, hilft Ihnen Lennuabi dabei, Ihre Entschädigung geltend zu machen.

Entschädigung einreichen
Flugprobleme mit Lufthansa? Wir helfen Ihnen weiter.

Wenn Ihr Flug mit Lufthansa verspätet, annulliert oder überbucht war, hilft Ihnen Lennuabi dabei, Ihre Entschädigung geltend zu machen.

Entschädigung einreichen