- Passagierrechte bei SAS & EU-Flugentschädigung
- Ihre Rechte als SAS-Passagier: Entschädigung bei Flugstörungen
- Anspruch auf Entschädigung: Wann können Sie eine Forderung stellen?
- Schritte zur Geltendmachung einer Entschädigung bei verspätetem oder gestrichenem SAS-Flug
- Flugprobleme mit SAS? Wir helfen Ihnen weiter.
- SAS-Flugentschädigungs-Checkliste: Bereiten Sie Ihren Anspruch vor
- Entschädigung bei Flugverspätungen für SAS-Flüge: So beantragen Sie sie und was Sie benötigen
- Entschädigungshöhen bei SAS – Wie viel können Sie erhalten?
- Warum Sie Ihre Flugentschädigung mit Lennuabi einreichen sollten
- Flugprobleme mit SAS? Wir helfen Ihnen weiter.
- Häufige Fragen
- Flugprobleme mit SAS? Wir helfen Ihnen weiter.
Entschädigung bei Flugverspätungen und -annullierungen mit SAS
Ein verspäteter oder annullierter Flug mit SAS kann Ihre Reisepläne durcheinanderbringen. Lennuabi unterstützt Fluggäste dabei, Entschädigung bei Flugunregelmäßigkeiten geltend zu machen. Wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet war, gestrichen wurde oder Ihnen das Boarding verweigert wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von bis zu 600 € möglich sein.
Anspruch prüfenPassagierrechte bei SAS & EU-Flugentschädigung
Scandinavian Airlines System, kurz SAS, gehört zu den größten Fluggesellschaften Nordeuropas und ist Mitglied der globalen Star Alliance. Die Airline bedient zahlreiche Ziele weltweit, darunter Europa, Asien und Nordamerika. Die wichtigsten Drehkreuze befinden sich in Kopenhagen, Stockholm und Oslo.
Während der Sommer- und Weihnachtsferien kann es zu hohem Flugverkehr kommen. Die starke Auslastung führt häufig zu Verspätungen und Flugannullierungen. Dies verursacht oft Stress bei den Passagieren und kann den Urlaub erheblich beeinträchtigen. Auch wenn solche Situationen nicht immer von der Fluggesellschaft zu verantworten sind, können die Folgen Ihre Pläne stark beeinflussen.
Wenn Ihr SAS-Flug verspätet ist oder annulliert wurde, gewährt Ihnen das europäische Recht (EU-Verordnung 261/2004) bestimmte Schutzrechte. Je nach Situation haben Sie Anspruch auf grundlegende Unterstützungsleistungen für Passagiere – kostenfrei –, wie zum Beispiel Verpflegung, Hotelunterkunft und Transfers bei längeren Wartezeiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine finanzielle Entschädigung in Frage kommen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:
- Bis zu 1.500 km – bis zu 250 €
- Von 1.500 bis 3.500 km – bis zu 400 €
- Über 3.500 km – bis zu 600 €
Wenn die Flugverspätung oder Annullierung jedoch auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt (z. B. schlechtes Wetter, Streiks), besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung. Diese Einschränkungen sind durch die EU-Regeln festgelegt.
Bewahren Sie Ihre Bordkarten, E-Tickets und alle Quittungen für zusätzliche Ausgaben sorgfältig auf – diese können helfen, Ihren Anspruch zu belegen. Um Unsicherheiten bei rechtlichen Details zu vermeiden und alle notwendigen Unterlagen zusammenzutragen, können Sie sich an Lennuabi wenden.
Ihre Rechte als SAS-Passagier: Entschädigung bei Flugstörungen
Wenn Ihr SAS-Flug verspätet ist, gestrichen wird oder Ihnen das Boarding verweigert wird, ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen. Dies unterstützt Sie dabei, schnell zu handeln und Ihre Interessen zu wahren. Die Europäische Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt Fluggäste. Ein Flug, der sich um mehr als drei Stunden verspätet, weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wird oder bei Überbuchung das Boarding verweigert, kann Anspruch auf Entschädigung begründen.
Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung anzubieten. Bei längeren Wartezeiten muss SAS Ihnen Verpflegung, Getränke, Zugang zu Kommunikationsmöglichkeiten sowie gegebenenfalls eine kostenlose Hotelunterkunft und Transfers bereitstellen. Diese Maßnahmen sollen die durch die Flugstörung entstandenen Unannehmlichkeiten abmildern.
Rückerstattung und Erstattung zusätzlicher Kosten bei Verspätungen
Ein Flug kann aus Gründen, die in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegen, gestrichen oder erheblich verspätet werden. In einem solchen Fall haben Sie das Recht, die Reise zu stornieren und den Ticketpreis zurückzuerhalten. Außerdem können Sie gegebenenfalls einen Teil der Ausgaben für notwendige Artikel während der Wartezeit zurückfordern, wenn Sie die Belege aufbewahren.
Anspruch auf Entschädigung: Wann können Sie eine Forderung stellen?
Eine Entschädigung bei Flugstörungen ist möglich, jedoch nicht automatisch gegeben. Sie können einen Anspruch haben, wenn Ihr SAS-Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist. Auch wenn Sie nicht mindestens zwei Wochen vor einer Flugstornierung informiert wurden oder Ihnen das Boarding wegen Überbuchung verweigert wurde, kann ein Anspruch bestehen. (Dabei ist zu beachten, dass die Störung nicht durch außergewöhnliche äußere Umstände verursacht sein darf.)
Statt einer direkten Entschädigung kann die Fluggesellschaft eine Umbuchung oder andere Unterstützung bieten. Deshalb ist es wichtig, die Bedingungen frühzeitig zu kennen, da der Anspruch auf Entschädigung oft von den genauen Umständen Ihres Fluges abhängt.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Situation einen Anspruch begründet, kann eine Online-Prüfung Ihrer Berechtigung Zeit sparen und verhindern, dass Ihnen eine mögliche Forderung entgeht.
Entschädigung bei Überbuchung eines SAS-Flugs geltend machen
Unter der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 können Sie Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihnen aufgrund von Überbuchung das Boarding bei einem SAS-Flug verweigert wird. Je nach Flugdistanz und der endgültigen Verspätung an Ihrem Zielort können Entschädigungsbeträge bis zu 600 € betragen. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, zunächst Freiwillige zu suchen, bevor sie das Boarding zwangsweise verweigert. Wenn Ihnen das Boarding gegen Ihren Willen verweigert wurde, kann Ihnen eine finanzielle Entschädigung zustehen.
Schritte zur Geltendmachung einer Entschädigung bei verspätetem oder gestrichenem SAS-Flug
Wenn Ihr SAS-Flug verspätet ist oder gestrichen wurde, ist es wichtig, ruhig und organisiert zu bleiben. Ein guter Anfang ist es, alle flugbezogenen Unterlagen aufzubewahren. Dazu gehören Bordkarten, Flugtickets, Buchungsbestätigungen und Quittungen für zusätzliche Ausgaben.
Notieren Sie Abflug- und Ankunftszeiten, da bereits kleine Verzögerungen bei der Entschädigungsprüfung relevant sein können. Auch jegliche Kommunikation von SAS zu Ihrer Flugstörung kann als Nachweis dienen.
Wenn Sie bereit sind, eine Entschädigung zu beantragen, suchen Sie die SAS-Website oder das Kundenservice-Portal auf. Füllen Sie das Formular zur Entschädigungsforderung sorgfältig aus und fügen Sie alle erforderlichen Dokumente bei. Verfolgen Sie den Status Ihrer Anfrage und etwaige Updates, da die Bearbeitung durch die Fluggesellschaft mehrere Wochen dauern kann.
Beachten Sie, dass fehlende Unterlagen den Ablauf erschweren können. Falls Sie den Aufwand vermeiden möchten, kann der professionelle Service von Lennuabi die Antragstellung erleichtern – oft sogar ohne Vorauszahlung.
Wenn Ihr Flug mit SAS verspätet, annulliert oder überbucht war, hilft Ihnen Lennuabi dabei, Ihre Entschädigung geltend zu machen.
Entschädigung einreichenSAS-Flugentschädigungs-Checkliste: Bereiten Sie Ihren Anspruch vor
Bevor Sie eine Entschädigung für einen verspäteten oder gestrichenen SAS-Flug beantragen, ist es wichtig zu prüfen, ob alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitliegen. Nicht alle Angaben sind zwingend notwendig, können aber hilfreich sein und den Ablauf erleichtern.
Checkliste:
- Bordkarte und Flugticket (zeigt Ihre Buchung)
- Buchungsbestätigung (Nachweis der Flugdaten und des Kaufs)
- Offizielle Mitteilung von SAS (E-Mail oder SMS zur Verspätung oder Stornierung)
- Tatsächliche Abflug- und Ankunftszeiten (zur Bestätigung der Verspätung)
- Quittungen für zusätzliche Kosten (z. B. Verpflegung, Transport, Unterkunft)
- Grund für die Flugstörung (zur Prüfung der Entschädigungsberechtigung)
- Kommunikation mit dem SAS-Kundenservice (unterstützende Dokumentation für Ihren Anspruch)
Hatten Sie schon einmal einen SAS-Flug, der gestrichen oder verspätet war? Es kann sich lohnen zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Erstattung haben. Ein kurzer Blick kann manchmal Ansprüche offenbaren, von denen Sie bisher nichts wussten!
SAS-Flugverspätungen aus der Vergangenheit – Möglicherweise haben Sie noch Anspruch auf Entschädigung
Viele Passagiere wissen nicht, dass sie auch Jahre nach einer Verspätung oder Stornierung ihres SAS-Flugs Anspruch auf Entschädigung haben können. Nach EU-Recht gilt in Schweden in der Regel eine Frist von bis zu drei Jahren ab dem Datum des betroffenen Fluges, vorausgesetzt, die Verspätung betrug mehr als drei Stunden und lag in der Verantwortung der Fluggesellschaft.
Sammeln Sie Ihre Reisedokumente und Informationen zu den Flugstörungen. Auch für ältere Flüge kann dies noch relevant sein. Wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen, unterstützt Lennuabi Sie gerne bei der Bearbeitung der Unterlagen und prüft Ihre Anspruchsberechtigung – ohne Vorauszahlung.
Entschädigung bei Flugverspätungen für SAS-Flüge: So beantragen Sie sie und was Sie benötigen
Nach der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 können Sie Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihr SAS-Flug verspätet ist. Liegt die Ursache der Verspätung in der Verantwortung der Fluggesellschaft, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort ankommt.
Anspruchsvoraussetzungen
- Flug am Endziel um mehr als drei Stunden verspätet
- Die Verspätung wurde nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht (z. B. schlechtes Wetter oder Streiks der Flugsicherung)
Erforderliche Unterlagen
- Bordkarte und Flugticket (in der Regel erforderliche Dokumente)
- Buchungsbestätigung
- Offizielle Mitteilung von SAS zur Verspätung
- Quittungen für zusätzliche Ausgaben (falls zutreffend)
Höhe der Entschädigung
- 250 € für Flüge bis zu 1.500 km
- 400 € für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
- 600 € für Flüge über 3.500 km
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz, nicht nach dem Ticketpreis.
Alternative Flüge
Wenn Ihnen SAS einen alternativen Flug zu Ihrem Endziel mit einer geringeren Verspätung anbietet, kann sich Ihre Entschädigung reduzieren. Zum Beispiel: Wenn Ihre ursprüngliche Ankunftszeit 15:00 Uhr war und der alternative Flug erst um 18:00 Uhr ankommt, kann die Entschädigung um 50 % gekürzt werden.
Frist zur Antragstellung
In Schweden haben Sie in der Regel bis zu drei Jahre ab dem Datum des betroffenen Fluges Zeit, um Ihren Anspruch geltend zu machen. Beispielsweise können Sie bei einem Flug am 12. Mai 2022 bis zum 12. Mai 2025 einen Antrag stellen.
Die Antragstellung kann schnell und unkompliziert sein. Da die Regeln von SAS komplex sein können, ist es sinnvoll, jetzt mit Lennuabi zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
Entschädigungshöhen bei SAS – Wie viel können Sie erhalten?
Es ist möglich, bis zu 600 € an Entschädigung zu erhalten. Die genaue Summe hängt von der Flugdistanz und der Art der Störung ab. Kurzstreckenflüge werden in der Regel mit 250 €, Mittelstrecken mit etwa 400 € und Langstrecken mit bis zu 600 € entschädigt.
Wichtig ist, dass die Verantwortung für die Verspätung bei SAS liegt – zum Beispiel bei technischen Problemen oder Personalmangel. Wenn Sie einen alternativen Flug annehmen, der Sie mit nur geringer Verspätung ans Ziel bringt, kann die Entschädigung um 50 % gekürzt werden. Wird Ihr Flug annulliert und Sie lehnen die angebotene Alternative ab, können Sie unter Umständen Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung oder weitere Leistungen haben.
Bewahren Sie immer Ihre Flugunterlagen, Buchungsbestätigungen und Quittungen für zusätzliche Ausgaben auf. Eine frühzeitige Prüfung Ihrer Ansprüche über einen Dienst wie Lennuabi kann den Prozess vereinfachen – oft sogar ohne Vorleistung.
Warum Sie Ihre Flugentschädigung mit Lennuabi einreichen sollten
Eine Entschädigung für einen verspäteten oder gestrichenen Flug zu erhalten, kann kompliziert und mühsam sein – aber das Team von Lennuabi macht den Prozess einfach. Statt sich selbst mit Formularen, rechtlichen Begriffen und Antworten der Fluggesellschaften auseinanderzusetzen, können Sie sich auf uns verlassen.
Deshalb entscheiden sich viele Passagiere für Lennuabi:
Schnell und unkompliziert: Sie müssen sich nicht selbst durch alle Regeln und Formulare kämpfen. Wir prüfen Ihren Antrag und begleiten Sie durch jeden Schritt – ganz ohne verwirrende Bürokratie.
Kein finanzielles Risiko: Bei Lennuabi fallen keine Vorabkosten an. Sie zahlen nur, wenn Ihr Anspruch erfolgreich ist. Wird keine Entschädigung ausgezahlt, entstehen Ihnen keine Kosten.
Ansprüche für vergangene Flüge: Auch wenn Ihre Flugstörung schon einige Jahre zurückliegt, können Sie unter Umständen noch entschädigt werden. Lennuabi hilft Ihnen, alte Flüge zu prüfen und rechtzeitig einen Antrag zu stellen.
Viele Fluggesellschaften verlassen sich darauf, dass Passagiere ihre Ansprüche nicht geltend machen. Der Prozess wirkt oft abschreckend und kompliziert. Eine schnelle und risikofreie Prüfung mit Lennuabi kann Ihnen helfen, das herauszuholen, was Ihnen zusteht.
Wenn Ihr Flug mit SAS verspätet, annulliert oder überbucht war, hilft Ihnen Lennuabi dabei, Ihre Entschädigung geltend zu machen.
Entschädigung einreichenHäufige Fragen
Kann ich eine Entschädigung beantragen, wenn mein SAS-Flug um zwei Stunden verspätet war?
Nein, laut der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 besteht ein Anspruch auf Entschädigung nur, wenn Ihr Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Endziel ankommt.
Was passiert, wenn SAS meinen Flug weniger als 14 Tage vor Abflug storniert?
Wenn SAS Ihren Flug weniger als 14 Tage vor Abflug storniert, muss eine alternative Beförderung angeboten werden. Erfolgt dies nicht, kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.
Muss SAS Entschädigung zahlen, wenn mein Flug wegen schlechten Wetters verspätet war?
Nein, bei Verspätungen durch unvorhersehbare Ereignisse wie schlechtes Wetter, Streiks an Flughäfen oder Probleme mit der Flugsicherung ist SAS nicht zur Zahlung verpflichtet.
Kann ich trotzdem eine Entschädigung beantragen, wenn mir SAS einen Ersatzflug angeboten hat?
Wenn der Ersatzflug Sie mit nur geringer Verspätung (je nach Flugdistanz zwischen zwei und vier Stunden) ans Ziel bringt, kann die Entschädigung um 50 % reduziert werden – oder es besteht kein Anspruch.
Wie lange habe ich Zeit, um eine Entschädigung für einen verspäteten oder stornierten SAS-Flug zu beantragen?
Die Frist zur Antragstellung ist je nach Land unterschiedlich. In Schweden beträgt sie in der Regel bis zu drei Jahre ab dem Datum des Fluges. Es ist wichtig, innerhalb dieser Frist aktiv zu werden.
Wenn Ihr Flug mit SAS verspätet, annulliert oder überbucht war, hilft Ihnen Lennuabi dabei, Ihre Entschädigung geltend zu machen.
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