- Ihre Reise vom Flughafen BER Berlin Brandenburg verlief nicht wie geplant?
- Passagierrechte am Flughafen BER – ein Überblick
- Flugverspätungen am Flughafen BER Berlin Brandenburg
- Verweigerte Beförderung am Flughafen BER Berlin Brandenburg
- Ihre Reise vom Flughafen BER Berlin Brandenburg verlief nicht wie geplant?
- Wie Sie am Flughafen BER Berlin Brandenburg Entschädigung geltend machen
- Warum Lennuabi für Entschädigungsansprüche nutzen?
- Flug am Flughafen BER Berlin Brandenburg gestört?
- Lassen Sie sich von Lennuabi beim nächsten Schritt unterstützen.
- Ihre Reise vom Flughafen BER Berlin Brandenburg verlief nicht wie geplant?
Passagierrechte und Entschädigung am Flughafen BER Berlin Brandenburg – kennen Sie Ihre Rechte vor dem Flug
Passagiere, die vom Flughafen BER Berlin Brandenburg mit einer europäischen Fluggesellschaft abfliegen, sind durch die EU-Verordnung Nr. 261/2004 geschützt.
Wird Ihr Flug annulliert, verspätet oder Ihnen die Beförderung verweigert, legt die Verordnung fest, unter welchen Umständen Sie Anspruch auf Entschädigung oder Unterstützung haben.
Die Kenntnis Ihrer Rechte hilft Ihnen, bei unerwarteten Störungen angemessen zu reagieren und mögliche Ansprüche geltend zu machen.
Ob Verspätung, Annullierung oder Überbuchung – Lennuabi setzt sich für Ihre Entschädigung ein.
Anspruch einreichenPassagierrechte am Flughafen BER – ein Überblick
Die EU-Verordnung 261/2004 wurde geschaffen, um Passagierrechte bei erheblichen Reisebeeinträchtigungen zu sichern. Sie verpflichtet in der EU ansässige Fluggesellschaften, Unterstützung zu leisten und unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Entschädigung zu zahlen – etwa bei erheblichen Verspätungen, Annullierungen oder verweigerter Beförderung.
Flüge ab BER mit Fluggesellschaften, die in der EU oder im EWR registriert sind, fallen unter diese Verordnung. Auch ankommende Flüge mit EU-Fluggesellschaften am BER können unter diese Regelung fallen. In beiden Fällen kann die Fluggesellschaft verpflichtet sein, je nach Dauer und Ursache der Störung, Mahlzeiten, Unterkunft oder Umbuchungen anzubieten.
Ob eine Entschädigung möglich ist, hängt von der Ursache der Störung und der Länge der Verspätung ab. Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, Entschädigung zu zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs vorliegen – wie etwa schweres Wetter oder Sicherheitsprobleme.
Flugverspätungen am Flughafen BER Berlin Brandenburg
Flugverspätungen am Flughafen BER können verschiedene Ursachen haben – etwa technische Überprüfungen, Personalengpässe, schlechtes Wetter oder Einschränkungen im Flugverkehr.
Da Verspätungen verschiedene Ursachen haben können, ist es wichtig, diese zu kennen, um einschätzen zu können, welche Unterstützung oder Entschädigung die Fluggesellschaft leisten muss.
Was Sie bei einer Verspätung am Flughafen tun können
- Verfolgen Sie die Flugstatusanzeigen auf den Bildschirmen oder in der App der Fluggesellschaft.
- Fragen Sie bei der Fluggesellschaft nach der Ursache der Verspätung und nach möglicher Unterstützung wie Getränken oder Snacks.
- Bewahren Sie alle Reisedokumente auf – insbesondere Bordkarten und Benachrichtigungen.
- Erkundigen Sie sich nach weiterer Unterstützung. Bei längeren Verspätungen kann Ihnen möglicherweise eine Mahlzeit, Transport oder Hotelunterkunft angeboten werden.
- Prüfen Sie, ob Ihr Flug unter die geltenden Luftverkehrsregeln für eine Entschädigung fällt.
Flugannullierungen am Flughafen BER Berlin Brandenburg
Wird ein Flug ab dem Flughafen BER annulliert, sollten Passagiere die Wahl zwischen folgenden Optionen haben:
• Einen Ersatzflug zum gleichen Zielort ohne zusätzliche Kosten
• Eine Rückerstattung des nicht genutzten Teils des Tickets
Dies gilt sowohl bei Annullierungen mehrere Stunden vor dem Abflug als auch bei kurzfristigen Stornierungen.
Eine Entschädigung ist möglich, wenn die Fluggesellschaft die Annullierung hätte vermeiden können und Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug darüber informiert wurden.
Wichtige Dokumente, die Sie aufbewahren sollten
- Ihre ursprüngliche Flugbuchung und Bordkarte
- Benachrichtigungen der Fluggesellschaft über die Annullierung
- Quittungen für Ausgaben wie Verpflegung, Unterkunft oder Transport, die Ihnen aufgrund der Annullierung entstanden sind
Anschlussflug verpasst am Flughafen BER Berlin Brandenburg
Ein Anschlussflug kann durch eine Verspätung des ersten Fluges, lange Warteschlangen oder zu kurze Umsteigezeiten verpasst werden. Auch Sicherheitskontrollen oder Änderungen bei den Abfluggates können zu knappen Umsteigezeiten führen.
Wenn Ihre gesamte Reise auf einem einzigen Ticket gebucht wurde, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Unterstützung durch die Fluggesellschaft. Je nach Ursache und Dauer der Verspätung kann die Fluggesellschaft verpflichtet sein, einen Ersatzflug oder andere Unterstützungsleistungen bereitzustellen.
Bei einem verpassten Anschlussflug könnten Ihnen folgende Leistungen zustehen:
- Ein Ersatzflug zum Zielort im Rahmen der gleichen Buchung
- Verpflegung und Hotelunterkunft bei längeren Wartezeiten
- Finanzielle Entschädigung, wenn die ursprüngliche Verspätung im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft lag und zu einer erheblichen Ankunftsverspätung geführt hat
Verweigerte Beförderung am Flughafen BER Berlin Brandenburg
Es kommt vor, dass mehr Passagiere erscheinen als Sitzplätze im Flugzeug verfügbar sind. Dies wird als Überbuchung bezeichnet und kann dazu führen, dass Ihnen trotz bestätigter Buchung das Boarding verweigert wird. Eine unfreiwillige Boarding-Verweigerung ist besonders ärgerlich und belastend.
Wird Ihnen das Boarding gegen Ihren Willen verweigert, muss die Fluggesellschaft Ihnen einen Ersatzflug anbieten. Je nach Dauer der Verzögerung muss sie Ihnen außerdem Mahlzeiten, Getränke oder eine Unterkunft bereitstellen.
Eine finanzielle Entschädigung ist möglich, wenn die Fluggesellschaft für die Situation verantwortlich ist oder nicht angemessen reagiert hat.
Lange Warteschlangen & Sicherheitsverzögerungen am Flughafen BER Berlin Brandenburg
Lange Warteschlangen bei der Sicherheitskontrolle oder am Check-in, die dazu führen, dass Sie Ihren Flug verpassen, entstehen meist durch Abläufe am Flughafen. In den meisten Fällen trägt die Fluggesellschaft dafür keine Verantwortung, dennoch sollten Sie nach Umbuchungsmöglichkeiten fragen, insbesondere wenn alle Flüge Teil einer einzigen Buchung sind.
Gepäckprobleme am Flughafen BER Berlin Brandenburg
Wenn Ihr Gepäck nicht zusammen mit Ihnen ankommt, gilt es als verspätet. Fluggesellschaften liefern verspätetes Gepäck in der Regel innerhalb weniger Tage nach, abhängig von Zielort und Umständen. Während der Wartezeit dürfen Sie notwendige Dinge kaufen und die Kosten gegen Vorlage der Quittungen zurückfordern.
Passagiere, deren Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, haben das Recht, einen Anspruch auf Entschädigung bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Die Entschädigung richtet sich nach internationalen Regelungen wie der Montrealer Konvention und muss durch geeignete Nachweise über Verlust oder Schaden belegt werden.
Streiks & außergewöhnliche Umstände am Flughafen BER Berlin Brandenburg
Streiks von Flughafenpersonal, wie Sicherheits- oder Gepäckmitarbeitern, können den Flugbetrieb am Flughafen BER erheblich stören. Diese Situationen gelten häufig als außergewöhnliche Umstände, bei denen die Fluggesellschaft keine Entschädigung leisten muss, jedoch weiterhin zur Betreuung verpflichtet ist – etwa durch Verpflegung, Unterkunft oder Transport, falls erforderlich.
Ob Verspätung, Annullierung oder Überbuchung – Lennuabi setzt sich für Ihre Entschädigung ein.
Anspruch einreichenWie Sie am Flughafen BER Berlin Brandenburg Entschädigung geltend machen
Wenn Ihr Flug vom Flughafen BER Berlin Brandenburg verspätet war, annulliert wurde oder Ihnen das Boarding verweigert wurde, könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Die richtigen Schritte zu kennen, hilft Ihnen dabei, die Forderung einfacher und gezielter zu stellen.
Drei einfache Schritte
- Halten Sie Ihre Reisedokumente bereit, einschließlich Bordkarte und Buchungsdetails.
- Prüfen Sie Ihren Anspruch und Ihre Möglichkeiten über Lennuabi.
- Reichen Sie Ihren Entschädigungsantrag ein.
Wie viel Zeit Sie haben, um eine Forderung einzureichen, hängt davon ab, wo das Problem auftrat und welche Regeln gelten. Nach EU-Recht haben die meisten Passagiere bis zu drei Jahre Zeit, um eine Forderung geltend zu machen, jedoch können Fristen je nach Land variieren. Es ist ratsam, den Prozess so früh wie möglich zu starten.
Die richtige Dokumentation kann die Umstände belegen, garantiert aber keine Entschädigung. Sammeln Sie E-Mails der Fluggesellschaft sowie Belege für Mahlzeiten, Transport oder Unterkunft während der Verspätung, da diese Ihre Forderung unterstützen können.
Warum Lennuabi für Entschädigungsansprüche nutzen?
Flugverspätungen oder -annullierungen können Passagiere verunsichern, welche Schritte als Nächstes zu unternehmen sind. Lennuabi erleichtert die Geltendmachung von Entschädigungen, durch klare Anweisungen und verlässliche Unterstützung, sodass Sie sich auf andere Dinge konzentrieren können, während erfahrene Fachleute die Details übernehmen.
Rechtsexperten mit Verständnis für flughafenspezifische Herausforderungen
Das Lennuabi-Team kennt die Abläufe an verschiedenen Flughäfen genau. Wir wissen, wie lokale Vorschriften und standortspezifische Gegebenheiten am Flughafen BER Berlin Brandenburg den Anspruch auf Entschädigung beeinflussen können. Dank dieses Wissens bearbeiten wir jeden Fall sorgfältig und passen unsere Vorgehensweise den jeweiligen Bedingungen vor Ort an.
Schneller Anspruchsprozess
Lennuabi ermöglicht es Ihnen, Ihren Entschädigungsanspruch schnell und unkompliziert geltend zu machen. Die Plattform bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche mit klarer Schritt-für-Schritt-Anleitung – von der Eingabe Ihrer Flugdaten bis zur Einreichung des Anspruchs. So behalten Sie jederzeit den Überblick und sparen Zeit und Nerven.
„Keine Einigung, keine Gebühren“-Regelung
Bei Lennuabi zahlen Sie nur dann, wenn Ihr Anspruch erfolgreich durchgesetzt wird. Erhalten Sie keine Entschädigung, entstehen Ihnen keinerlei Kosten. So können Sie Ihre Rechte geltend machen, ohne im Voraus finanzielle Risiken eingehen zu müssen.
Flug am Flughafen BER Berlin Brandenburg gestört?
Lassen Sie sich von Lennuabi beim nächsten Schritt unterstützen.
Oft ist es schwierig zu wissen, was zu tun ist, wenn Ihr Flug annulliert oder verspätet wird. Viele Passagiere fühlen sich in solchen Situationen ratlos und wissen nicht, an wen sie sich wenden oder wie sie eine Forderung einreichen sollen.
Lennuabi steht Ihnen zur Seite. Wir kennen das System und begleiten Sie klar und unkompliziert durch den gesamten Prozess.
Keine Einigung, keine Gebühren – so einfach ist das.
Ob Verspätung, Annullierung oder Überbuchung – Lennuabi setzt sich für Ihre Entschädigung ein.
Anspruch einreichen