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Fluggastrechte und Entschädigung am Flughafen Charles de Gaulle – Kennen Sie Ihre Rechte vor dem Flug

Wenn Ihr Flug vom Flughafen Charles de Gaulle verspätet ist, annulliert wurde oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung haben. Europäische Vorschriften schützen Passagiere in solchen Fällen. Diese Rechte gelten unabhängig davon, ob Sie mit einer Billigfluggesellschaft oder einer traditionellen Airline fliegen. Entscheidend ist, von welchem Flughafen Sie starten und welche Fluggesellschaft den Flug durchführt – nicht der Preis Ihres Tickets.

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Ob Verspätung, Annullierung oder Überbuchung – Lennuabi setzt sich für Ihre Entschädigung ein.

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Überblick über die Fluggastrechte am Flughafen Charles de Gaulle

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt die grundlegenden Rechte bei Flugstörungen. Sie gilt für alle Flüge, die aus EU-Ländern starten, einschließlich des Flughafens Charles de Gaulle. Bei erheblichen Verspätungen oder Annullierungen haben Passagiere Anspruch auf Betreuung und, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, auf Entschädigung.

Diese Verordnung wurde 2004 eingeführt, um die Rechte von Fluggästen zu schützen. Sie legt fest, wie Fluggesellschaften bei Annullierungen, Verspätungen und Nichtbeförderung vorgehen müssen.

Die Rechte der Passagiere am Flughafen Charles de Gaulle richten sich nach der jeweiligen Situation. Überschreitet die Verspätung drei Stunden, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Verpflegung und Kommunikationsmöglichkeiten bereitzustellen. Bei einer erheblichen Verspätung oder einer kurzfristigen Annullierung kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Voraussetzung ist, dass die Störung in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt und nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.

Häufige Probleme von Fluggästen am Flughafen Charles de Gaulle

Flugprobleme am Flughafen Charles de Gaulle sind keine Seltenheit: Verspätungen, Annullierungen, verpasste Anschlussflüge. In solchen Situationen ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und Ihre Rechte zu kennen. So wissen Sie schnell, was als Nächstes zu tun ist.

Verspätungen am Flughafen Charles de Gaulle

Verspätungen können durch Wetterbedingungen, Überlastung des Luftraums oder Streiks verursacht werden. Manchmal liegt die Ursache auch in der verspäteten Ankunft eines vorherigen Fluges oder in Personalmangel.

Was Sie tun können, wenn Ihr Flug verspätet ist:

  • Verfolgen Sie die Informationen auf den Anzeigetafeln und in der App der Fluggesellschaft.
  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und Benachrichtigungen zur Verspätung auf.
  • Fragen Sie beim Vertreter der Fluggesellschaft nach Essen, Getränken und Gutscheinen.
  • Erkundigen Sie sich, ob eine Umbuchung auf einen anderen Flug möglich ist.
  • Prüfen Sie bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

Der Anspruch auf Entschädigung hängt vom Zielort und dem Abflugland ab. Startet der Flug in Frankreich, gilt die Verordnung (EG) 261/2004. Für Inlandsflüge im Vereinigten Königreich gilt UK261, in der Türkei die SHY-Verordnung und in Brasilien die ANAC 400. Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist.

Flugannullierungen am Flughafen Charles de Gaulle

Wenn ein Flug annulliert wird, kann die Fluggesellschaft eine Rückerstattung oder eine alternative Verbindung zu Ihrem Zielort anbieten. Dabei kann es sich um den nächstmöglichen Flug derselben Airline oder um Tickets für einen anderen Flug handeln, je nach Situation.

Eine Entschädigung kann in Frage kommen, wenn die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug erfolgt ist und die Ursache im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegt.

Für die Einreichung eines Anspruchs ist es wichtig, folgende Unterlagen aufzubewahren:

  • Ticket oder Buchungsbestätigung
  • Bestätigung der Annullierung (E-Mail, SMS)
  • Nachweise über eventuell entstandene Kosten (Essen, Taxi, Hotel)

Verpasste Anschlussflüge am Flughafen Charles de Gaulle

Anschlussflüge werden am häufigsten verpasst, wenn der erste Flug verspätet ankommt. Dies gilt besonders bei kurzen Umsteigezeiten. Wenn alle Flugabschnitte auf einem einzigen Ticket gebucht wurden, sollte die Fluggesellschaft in der Regel Unterstützung anbieten.

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 behandelt verpasste Anschlussflüge als eine zusammenhängende Reise. Wenn die Ankunft am Endziel um mehr als 3 Stunden verspätet ist, kann dies einen Anspruch auf Entschädigung begründen.

In solchen Fällen muss die Fluggesellschaft üblicherweise:

  • Eine alternative Route anbieten
  • Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Unterkunft bereitstellen
  • Auslagen erstatten, die durch das Warten oder die Umbuchung entstanden sind

Verweigerung der Beförderung am Flughafen Charles de Gaulle

Wenn Ihnen wegen Überbuchung das Boarding verweigert wird, haben Sie Anspruch auf Unterstützung und gegebenenfalls Entschädigung. Insbesondere wenn die Verweigerung gegen Ihren Willen erfolgt, muss die Fluggesellschaft eine alternative Beförderung anbieten oder den Ticketpreis erstatten. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und kann bis zu 600 Euro betragen.

Lange Warteschlangen und Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen Charles de Gaulle

Wenn Sie Ihren Flug wegen langer Warteschlangen bei der Sicherheits- oder Passkontrolle verpassen, kann dies an Abläufen am Flughafen liegen. In einigen Fällen ist eine Unterstützung durch die Fluggesellschaft bei der Umbuchung möglich. Die Hauptverantwortung liegt jedoch meist beim Passagier, wenn dieser nicht rechtzeitig am Flughafen erscheint. Deshalb wird empfohlen, besonders zu Stoßzeiten oder in Ferienzeiten frühzeitig anzureisen.

Gepäckprobleme am Flughafen Charles de Gaulle

Wenn Ihr Gepäck am Flughafen Charles de Gaulle verspätet ankommt, beschädigt wird oder verloren geht, sollten Sie sich umgehend an den Gepäckservice wenden. Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf – Sie könnten Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten für notwendige Artikel haben.

Behalten Sie Ihre Bordkarte, den Gepäckanhänger und weitere offizielle Dokumente. Diese können helfen, den Bearbeitungs- und Zahlungsprozess zu beschleunigen, falls Ihnen eine Entschädigung zusteht.

Streiks und außergewöhnliche Umstände am Flughafen Charles de Gaulle

Bei Flugstörungen durch Streiks oder andere außergewöhnliche Umstände ist eine Entschädigung nicht immer möglich – dies hängt stark davon ab, wer genau streikt und ob die Fluggesellschaft die Situation beeinflussen konnte.

Wenn die Streiks Mitarbeiter der Fluggesellschaft selbst betreffen (zum Beispiel Piloten oder Kabinenpersonal), kann eine Entschädigung gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 möglich sein. Wichtig ist, genau zu klären, wer an dem Streik beteiligt ist.

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Wie Sie am Flughafen Charles de Gaulle Entschädigung geltend machen

Der Prozess zur Beantragung einer Entschädigung bei Flugverspätung, Annullierung oder verweigerter Beförderung beginnt mit den notwendigen Informationen. Wichtig ist, dass Ihr Anspruch nur geprüft wird, wenn der Fall tatsächlich unter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 fällt.

Sie können die Fluggesellschaft direkt kontaktieren, das bereitgestellte Formular nutzen und mit dem Unternehmen kommunizieren oder unseren Service zum Schutz von Passagierrechten in Anspruch nehmen. Sie können einen Antrag stellen, und wir prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

In der Regel wird eine Bordkarte oder ein Ticket benötigt. Weitere Unterlagen (Nachweise der Verspätung, Belege für entstandene Kosten oder Korrespondenz mit der Fluggesellschaft) können die Erfolgschancen Ihres Antrags deutlich erhöhen.

Die Frist für die Antragstellung hängt vom jeweiligen Land ab. In Frankreich beträgt sie zum Beispiel bis zu fünf Jahre. Es ist ratsam, nicht zu zögern: Je früher Sie Ihren Antrag stellen, desto leichter lässt sich der erforderliche Nachweis erbringen.

Warum Lennuabi für Entschädigungsansprüche nutzen?

Die Beantragung einer Entschädigung kann verwirrend und frustrierend sein, besonders wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch ablehnt oder nicht reagiert. Lennuabi vereinfacht den Prozess, indem wir von Anfang an in Ihrem Interesse handeln – bis zum Erreichen des Ergebnisses.

Juristische Experten mit Verständnis für standortspezifische Herausforderungen

Wir wissen, dass jeder Flughafen seine Besonderheiten hat. Am Flughafen Charles de Gaulle treten häufig spezielle Situationen auf, die Entschädigungsansprüche beeinflussen können. Unser Team kennt die lokalen Gegebenheiten und weiß, wie solche Fälle effektiv bearbeitet werden.

Schneller Antragsprozess

Keine unnötigen Formalitäten oder Bürokratie. Lennuabi bietet einen klaren Weg zur Antragstellung, befreit Sie von überflüssigen Schritten und begleitet Sie bei jedem Schritt.

Keine Vorabkosten – nur im Erfolgsfall zahlen

Sie zahlen nichts im Voraus. Wir erhalten nur dann eine Vergütung, wenn wir erfolgreich sind. Das bedeutet: Wenn Sie keine Entschädigung erhalten, entstehen Ihnen keine Kosten.

Ihr Flug am Flughafen Charles de Gaulle wurde beeinträchtigt? Lassen Sie Lennuabi Ihnen bei der Entschädigung helfen!

Verspätungen und Flugausfälle am Flughafen Charles de Gaulle sind keine Seltenheit. Oft weiß man nicht, wie es weitergeht, und die Fluggesellschaft schweigt. Die eigene Suche nach Entschädigung ist außerdem nicht immer einfach.

Deshalb kümmern wir uns darum. Lennuabi kennt das System genau und begleitet Sie während des gesamten Prozesses – ruhig und ohne unnötigen Stress.

Wir arbeiten nach dem Prinzip „Kein Erfolg – keine Zahlung“. So einfach ist das.

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