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Passagierrechte und Entschädigungen am Flughafen Madrid – kennen Sie Ihre Rechte vor dem Flug

Reisende, die mit europäischen Fluggesellschaften vom Flughafen Madrid abfliegen, sind durch die EU-Verordnung 261/2004 geschützt. Die Verordnung legt für Flüge mit spanischen oder anderen EU-Fluggesellschaften fest, welche Ansprüche Passagiere bei erheblichen Reisebeeinträchtigungen haben können. Auch bei Flügen mit Nicht-EU-Fluggesellschaften ab Madrid können bestimmte Schutzmaßnahmen gelten. Ein gutes Verständnis dieser Regeln hilft Ihnen, bei Störungen Ihrer Reise angemessen zu reagieren.

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Überblick über die Fluggastrechte am Flughafen Madrid

Die EU-Verordnung 261/2004 wurde eingeführt, um Fluggastrechte bei erheblichen Reisebeeinträchtigungen zu sichern. Sie verpflichtet in der EU ansässige Fluggesellschaften dazu, in bestimmten Fällen Betreuungsleistungen zu erbringen und eine finanzielle Entschädigung bei Verspätungen, Annullierungen oder verweigerter Beförderung zu zahlen.

Flüge vom Flughafen Madrid mit Fluggesellschaften aus der EU oder dem EWR fallen unter diese Verordnung. Die gleichen Schutzmaßnahmen gelten auch für ankommende Flüge in Madrid, sofern die Fluggesellschaft in der EU registriert ist. In solchen Fällen haben Passagiere Anspruch auf Betreuung – etwa in Form von Mahlzeiten, Erfrischungen oder einer Unterkunft – und unter Umständen auch auf Entschädigung.

Damit ein Anspruch auf Entschädigung besteht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Verspätung oder Annullierung muss im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegen, und die Wartezeit eine bestimmte Dauer überschreiten. Ereignisse wie Unwetter oder Störungen im Flugverkehr liegen in der Regel außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft – daher besteht in solchen Fällen meist kein Anspruch auf Entschädigung.

Häufige Probleme für Passagiere am Flughafen Madrid

Während Ihrer Reise über den Flughafen Madrid können Ihre Pläne durch Verspätungen, Annullierungen oder verpasste Anschlussflüge beeinträchtigt werden. Wenn Sie Ihre Passagierrechte kennen, können Sie schneller Entscheidungen treffen, rechtzeitig Unterstützung erhalten und besser einschätzen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

Flugverspätungen am Flughafen Madrid – was Sie wissen sollten

Flugverspätungen können unterschiedliche Ursachen haben – zum Beispiel schlechtes Wetter, technische Probleme oder Einschränkungen durch die Flugsicherung. Da nicht jede Verspätung zu einer Entschädigung führt, ist es wichtig, die jeweils geltenden Regelungen genau zu kennen.

Was Sie bei einer Verspätung am Flughafen tun sollten

Verzögerungen am Flughafen können stressig sein – aber mit den richtigen Schritten behalten Sie den Überblick:

  • Verfolgen Sie regelmäßig die aktuellen Informationen der Fluggesellschaft sowie die Anzeigen auf den Abflugtafeln.
  • Fragen Sie bei der Fluggesellschaft nach, warum es zu der Verspätung gekommen ist, und lassen Sie sich über Ihre Rechte informieren.
  • Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf – insbesondere Ihre Bordkarte und alle Mitteilungen zur Verspätung.
  • Sammeln Sie alle Quittungen für Mahlzeiten, Getränke oder andere notwendige Ausgaben während der Wartezeit.
  • Bei längeren Verspätungen ist die Fluggesellschaft möglicherweise verpflichtet, Ihnen Verpflegung, Erfrischungen oder eine Hotelunterkunft bereitzustellen.
  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte, um festzustellen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

Flugannullierungen am Flughafen Madrid

Wenn Ihr Flug am Flughafen Madrid annulliert wird, bietet die Fluggesellschaft in der Regel zwei Optionen an:

  • Einen Ersatzflug zum Zielort ohne zusätzliche Kosten
  • Eine vollständige Rückerstattung für den nicht genutzten Teil Ihres Tickets

Diese Möglichkeiten bestehen in den meisten Fällen.
Ob eine Entschädigung möglich ist, hängt vom Grund der Annullierung und dem Zeitpunkt der Benachrichtigung ab.

Wurden Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert und hätte die Fluggesellschaft die Störung vermeiden können, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen.
Lag die Ursache hingegen außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft, etwa bei einem Unwetter oder einem Sicherheitsproblem, ist eine Entschädigung in der Regel ausgeschlossen.

Welche Dokumente sollten Sie aufbewahren

  • Ihr Ticket oder die Buchungsbestätigung
  • Ihre Bordkarte
  • Alle Mitteilungen der Fluggesellschaft zur Annullierung
  • Quittungen für selbst bezahlte Ausgaben wie Mahlzeiten, Transport oder Hotelübernachtungen

Verpasste Anschlussflüge am Flughafen Madrid

Anschlussflüge können aus verschiedenen Gründen verpasst werden – etwa durch eine Verspätung des ersten Fluges, lange Warteschlangen bei der Sicherheitskontrolle oder kurzfristige Änderungen am Gate. Wenn alle Flüge unter einer einzigen Buchung laufen, kann die Fluggesellschaft zur Unterstützung verpflichtet sein.

In solchen Fällen muss die Fluggesellschaft unter Umständen eine alternative Verbindung zum Zielort organisieren und während der Wartezeit für Verpflegung, Erfrischungen oder eine Unterkunft sorgen. Ihre Ansprüche hängen von der Buchungsart, dem verantwortlichen Luftfahrtunternehmen und der Ursache der Verspätung ab.

Bei einem verpassten Anschlussflug könnten Ihnen folgende Leistungen zustehen:

  • Ein Ersatzflug zum endgültigen Zielort
  • Eine Hotelunterkunft, wenn der Weiterflug erst am Folgetag stattfindet
  • Verpflegung und Erfrischungen am Flughafen
  • Finanzielle Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft für die ursprüngliche Verspätung verantwortlich ist und die Voraussetzungen der EU-Verordnung erfüllt sind

Boarding-Verweigerung am Flughafen Madrid

Am Flughafen Madrid kann es vorkommen, dass Flüge überbucht sind und nicht alle Passagiere mit gültigem Ticket an Bord gehen können. Wird Ihnen gegen Ihren Willen das Boarding verweigert, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Unterstützung zu leisten.

In der Regel haben Sie die Wahl zwischen einem Ersatzflug zum Zielort oder der vollständigen Rückerstattung des Ticketpreises. Zusätzlich muss die Fluggesellschaft eine Grundversorgung mit Mahlzeiten und Getränken anbieten.

Eine Entschädigung kann ebenfalls möglich sein, abhängig von der Flugdistanz, der Dauer der Verzögerung und dem Grund der Verweigerung. Wenn Sie jedoch freiwillig auf Ihren Platz verzichten, besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung.

Die Fluggesellschaft ist zudem verpflichtet, Sie klar und vollständig über Ihre Rechte sowie die verfügbaren Optionen zu informieren.

Lange Warteschlangen & Sicherheitsverzögerungen am Flughafen Madrid

Lange Warteschlangen bei der Sicherheitskontrolle oder beim Check-in können dazu führen, dass Passagiere ihren Flug verpassen. Wenn die Verzögerung nicht durch Sie verursacht wurde und auf betriebliche Abläufe am Flughafen zurückgeht, können Sie bei der Fluggesellschaft nach Unterstützung oder einer Umbuchung fragen.

Gepäckprobleme am Flughafen Madrid

Wenn Ihr Gepäck am Flughafen Madrid verspätet ankommt, liefert die Fluggesellschaft es in der Regel innerhalb weniger Tage nach. Während der Wartezeit dürfen Sie notwendige Dinge wie Kleidung oder Hygieneartikel kaufen – bewahren Sie dafür alle Quittungen sorgfältig auf und melden Sie den Vorfall sofort am Schalter oder online.

Wenn Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt ankommt, haben Sie Anspruch auf Entschädigung gemäß internationalen Vereinbarungen, insbesondere der Montrealer Konvention. Melden Sie den Schaden direkt am Flughafen und reichen Sie anschließend eine schriftliche Beschwerde bei der Fluggesellschaft ein – möglichst mit Fotobelegen und einer Liste der fehlenden oder beschädigten Gegenstände.

Streiks & außergewöhnliche Umstände am Flughafen Madrid

Streiks des Flughafen- oder Bodenpersonals können den Flugbetrieb am Flughafen Madrid erheblich beeinträchtigen. Solche Ereignisse gelten in der Regel als außergewöhnliche Umstände, bei denen Fluggesellschaften nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind.Trotzdem bleibt die Fluggesellschaft verpflichtet, für Ihre Betreuung zu sorgen. Dazu gehören gegebenenfalls Verpflegung, Unterkunft, Transport sowie die rechtzeitige Information über die Lage. Außerdem muss sie Ihnen dabei helfen, so schnell wie möglich Ihr Reiseziel zu erreichen.

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Wie Sie am Flughafen Madrid Entschädigung geltend machen

Wenn Ihr Flug vom Flughafen Madrid verspätet, annulliert wurde oder Ihnen das Boarding verweigert wurde, könnten Sie Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004 haben. Mit wenigen einfachen Schritten können Sie Ihre Rechte prüfen und Ihren Antrag vorbereiten.

Schritte, die Sie befolgen sollten:

  • Sammeln Sie alle Reisedokumente, z. B. Ihre Bordkarte, die Buchungsbestätigung und Mitteilungen der Fluggesellschaft.
  • Nutzen Sie den kostenlosen Anspruchsprüfer von Lennuabi, um festzustellen, ob Sie zur Entschädigung berechtigt sind.
  • Reichen Sie Ihren Antrag auf Entschädigung ein, sobald Sie die Voraussetzungen geprüft haben.

Die Frist zur Einreichung eines Antrags richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Für Flüge ab Madrid beträgt die Verjährungsfrist in Spanien in der Regel fünf Jahre. Trotzdem ist es ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, solange Ihnen noch alle Einzelheiten und Dokumente zur Verfügung stehen.

Bitte beachten Sie: Auch wenn Ihre Unterlagen den Anspruch stützen, garantieren sie keine Entschädigung. Eine schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaft über die Verspätung, Annullierung oder verweigerte Beförderung kann Ihre Erfolgschancen verbessern. Bewahren Sie außerdem alle Quittungen für Mahlzeiten, Transport oder Übernachtungskosten auf, um Ihre Ausgaben bei Bedarf nachweisen zu können. Je vollständiger Ihre Angaben, desto reibungsloser kann Ihr Fall bearbeitet werden.

Warum Lennuabi für Entschädigungsansprüche nutzen?

Flugprobleme sind oft stressig – vor allem, wenn man nicht genau weiß, was zu tun ist und an wen man sich wenden soll. Genau hier hilft Lennuabi weiter. Unser Service macht den Entschädigungsprozess einfacher und übersichtlicher, indem Sie bei jedem Schritt begleitet werden. Mit klaren Anleitungen, persönlicher Unterstützung und transparenter Kommunikation helfen wir Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen – ohne unnötigen Aufwand. Dank unserer Erfahrung mit flughafenspezifischen Abläufen und der EU-Verordnung 261/2004 können wir Ihre Ansprüche zielgerichtet und zuverlässig bearbeiten.

Rechtsexperten mit Verständnis für airportspezifische Herausforderungen

Jeder Flughafen funktioniert anders – mit eigenen Abläufen, Vorschriften und möglichen Schwierigkeiten. Lennuabi kennt die lokalen Besonderheiten und weiß, wie Fluggesellschaften in bestimmten Situationen handeln. Dieses Wissen ermöglicht es uns, jeden Fall individuell und mit der nötigen Sorgfalt zu bearbeiten.

Schneller Anspruchsprozess

Mit Lennuabi reichen Sie Ihren Anspruch einfach und schnell ein. Sie müssen sich nicht mit komplizierten Formularen herumschlagen oder alles selbst herausfinden. Die benutzerfreundliche Plattform führt Sie Schritt für Schritt zuverlässig durch den gesamten Prozess.

„Keine Einigung, keine Gebühren“-Regelung

Lennuabi folgt dem Prinzip: Sie zahlen nur, wenn Sie eine Entschädigung erhalten. Da keine Vorauszahlungen notwendig sind, können Sie Ihren Anspruch ganz ohne finanzielles Risiko geltend machen.

Ihr Flug am Flughafen Madrid war gestört? Lassen Sie Lennuabi Ihnen beim nächsten Schritt helfen

Nicht immer läuft die Reise wie geplant – vielleicht wurde Ihr Flug verspätet oder annulliert, und nun fragen Sie sich, was Sie tun können. Allein ist es oft schwierig, den Überblick zu behalten.


Lennuabi steht Ihnen zur Seite: Wir kennen Ihre Fluggastrechte und begleiten Sie mit klaren Informationen und zuverlässiger Unterstützung durch den gesamten Prozess.


Keine Einigung, keine Gebühren – nur Hilfe, wenn Sie sie wirklich brauchen.

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