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Flughafen München – Passagierrechte und Entschädigung – kennen Sie Ihre Rechte vor dem Flug

Fluggäste, die vom Flughafen München mit Fluggesellschaften der Europäischen Union reisen, sind durch die EU-Verordnung 261/2004 geschützt. Diese Regelung sichert Passagieren Unterstützung bei größeren Beeinträchtigungen wie langen Verspätungen, Flugannullierungen oder verweigerter Beförderung zu. Wenn Sie diese Rechte im Voraus kennen, sind Sie besser vorbereitet, falls Ihre Reise nicht wie geplant verläuft.

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Ihre Reise vom Flughafen München verlief nicht wie geplant?

Ob Verspätung, Annullierung oder Überbuchung – Lennuabi setzt sich für Ihre Entschädigung ein.

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Überblick über die Passagierrechte am Flughafen München

Die EU-Verordnung 261/2004 wurde geschaffen, um die Interessen von Fluggästen bei erheblichen Störungen während der Reise zu wahren. Sie verpflichtet Fluggesellschaften aus der EU, im Falle von Verspätungen, Annullierungen oder verweigerter Beförderung Betreuung anzubieten und unter bestimmten Voraussetzungen auch eine finanzielle Entschädigung zu leisten.

Die Verordnung gilt für Flüge, die vom Flughafen München mit Fluggesellschaften aus der EU oder dem EWR starten. Auch Flüge, die in München ankommen, können unter diese Regelung fallen, sofern sie von einer in der EU ansässigen Airline durchgeführt werden. Ziel dieser Vorschriften ist es, sicherzustellen, dass Reisende bei Flugstörungen angemessen unterstützt werden.

Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht automatisch. Das Ergebnis hängt davon ab, wie lange die Verspätung gedauert hat, was die Ursache der Störung war und ob die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist. Jeder Fall wird nach den Vorgaben der EU-Verordnung 261/2004 individuell geprüft.

Häufige Probleme von Passagieren am Flughafen München

Pläne können sich unerwartet ändern. Am Flughafen München kann es für Reisende zu Verspätungen, Annullierungen oder verpassten Anschlussflügen kommen. Solche Situationen sind oft ärgerlich – doch wenn Sie Ihre Rechte kennen, fällt es leichter, die Störung zu bewältigen, den nächsten Schritt zu finden und herauszufinden, ob ein Anspruch auf Entschädigung bestehen könnte.

Flugverspätungen am Flughafen München

Verspätungen können viele Ursachen haben. Am Flughafen München treten sie häufig wegen Wetterbedingungen, technischer Probleme oder Einschränkungen der Flugsicherung auf. Während manche Verspätungen außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen, können andere dazu führen, dass Ihnen Unterstützung oder eine finanzielle Entschädigung zusteht.

Was tun bei einer Verspätung am Flughafen

  • Prüfen Sie den Status Ihres Flugs auf den Anzeigetafeln am Flughafen oder in der App der Fluggesellschaft.
  • Sprechen Sie mit dem Personal der Airline, um den Grund der Verspätung zu erfahren und nach möglichen Unterstützungsleistungen zu fragen.
  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte, Benachrichtigungen zur Verspätung und alle Quittungen gut auf.
  • Erkundigen Sie sich, ob Ihnen Mahlzeiten, Getränke oder eine Ruhegelegenheit zustehen.
  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte, um festzustellen, ob eine Entschädigung möglich ist.

Flugannullierungen am Flughafen München

Wird Ihr Flug annulliert, muss Ihnen die Fluggesellschaft klare Alternativen anbieten. Sie können die Option wählen, die am besten zu Ihrer Situation passt. Dazu gehören:

  • Ein Ersatzflug zu Ihrem Zielort ohne zusätzliche Kosten
  • Die vollständige Erstattung des ursprünglichen Ticketpreises

Diese Möglichkeiten müssen unabhängig vom Grund der Annullierung bereitgestellt werden. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie klar zu informieren und Sie bei der Auswahl der passenden Lösung zu unterstützen.

Eine Entschädigung kann möglich sein, wenn die Fluggesellschaft verantwortlich ist und Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurden. Bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechtem Wetter oder einer Sperrung des Luftraums besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung.

Welche Dokumente Sie aufbewahren sollten:

  • Flugticket oder Buchungsbestätigung
  • Bordkarte
  • Annullierungsbenachrichtigung der Fluggesellschaft
  • Quittungen für Mahlzeiten, Transport oder Hotelübernachtungen

Verpasste Anschlussflüge am Flughafen München

Ein verpasster Anschlussflug kann durch vorherige Verspätungen, kurze Umsteigezeiten oder Abläufe am Flughafen entstehen. In solchen Fällen müssen Sie möglicherweise unerwartete Verzögerungen in Kauf nehmen oder eine alternative Route zu Ihrem Ziel finden.

Wenn Ihre gesamte Reise auf einer Buchung basiert, ist die Fluggesellschaft in der Regel verpflichtet, Sie ohne zusätzliche Kosten an Ihr Endziel zu bringen.

Wenn Sie einen Anschlussflug verpassen, können Ihnen folgende Leistungen zustehen:

  • Ein Ersatzflug zur Fortsetzung Ihrer Reise
  • Hotelunterkunft, falls sich die Weiterreise auf den nächsten Tag verschiebt
  • Finanzielle Entschädigung, wenn die Verzögerung die Voraussetzungen erfüllt und die Fluggesellschaft verantwortlich ist

Verweigerte Beförderung am Flughafen München

Manchmal nehmen Fluggesellschaften mehr Buchungen an, als Sitzplätze im Flugzeug verfügbar sind. Dieses Vorgehen nennt man Überbuchung. Wenn sich keine Freiwilligen finden, die auf ihren Platz verzichten, kann es passieren, dass Passagieren das Boarding gegen ihren Willen verweigert wird.

Wird Ihnen der Einstieg ins Flugzeug unfreiwillig verweigert, haben Sie Anspruch auf Betreuung sowie die Wahl zwischen einer Erstattung des Ticketpreises oder einem Ersatzflug. Abhängig von der Flugstrecke und der Gesamtdauer der Verspätung kann Ihnen außerdem gemäß den Fluggastrechten eine finanzielle Entschädigung zustehen.

Lange Warteschlangen und Sicherheitskontrollen am Flughafen München

Lange Schlangen beim Check-in oder an der Sicherheitskontrolle können insbesondere zu Stoßzeiten dazu führen, dass Fluggäste ihren Flug verpassen. Wenn die Verzögerung auf Abläufe des Flughafens oder der Grenzkontrolle und nicht auf die Fluggesellschaft zurückzuführen ist, besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung. Je nach Situation kann die Airline jedoch Unterstützung bei der Umbuchung anbieten.

Probleme mit dem Gepäck am Flughafen München

Verspätetes Gepäck ist ein häufiges Problem. Wenn Ihr Koffer nicht ankommt, melden Sie dies umgehend der Fluggesellschaft. In den meisten Fällen wird das Gepäck innerhalb weniger Tage nachgeliefert. Während der Wartezeit können Sie sich gegebenenfalls notwendige Dinge wie Hygieneartikel oder Kleidung kaufen und sich die Ausgaben später erstatten lassen. Heben Sie dazu alle Quittungen sorgfältig auf.

Falls Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt ankommt, können Sie einen Anspruch bei der Fluggesellschaft geltend machen. Wichtig ist, dass Sie den Schaden zeitnah melden und – wenn möglich – Nachweise über den Inhalt des Gepäcks vorlegen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem jeweiligen Fall und dem Wert der fehlenden oder beschädigten Gegenstände.

Streiks und außergewöhnliche Umstände am Flughafen München

Streiks von Flughafenpersonal oder Bodenabfertigungsdiensten werden in der Regel als außergewöhnliche Umstände eingestuft. In solchen Fällen ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Dennoch muss sie sich um die Betreuung der Passagiere kümmern, etwa durch Bereitstellung von Mahlzeiten, Hotelübernachtungen oder Unterstützung bei der Umbuchung, wenn der Flug betroffen ist.

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So beantragen Sie eine Entschädigung am Flughafen München

Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug von München verspätet war, annulliert wurde oder Ihnen das Boarding verweigert wurde. Die Beantragung einer Entschädigung ist in der Regel unkompliziert – mit ein paar wichtigen Schritten können Sie den Prozess noch einfacher gestalten.

Gehen Sie wie folgt vor:

  • Bewahren Sie alle Unterlagen auf, die Ihre Buchung belegen, z. B. Ihre Bordkarte oder Ihr Flugticket.
  • Prüfen Sie mit Lennuabi, ob Ihr Fall für eine Entschädigung infrage kommt.
  • Reichen Sie Ihren Antrag ein.

Die Frist zur Einreichung eines Anspruchs richtet sich nach den nationalen Vorschriften. In Deutschland beträgt sie in der Regel drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Störung eingetreten ist. Dennoch empfiehlt es sich, möglichst früh zu handeln, solange die Details noch präsent sind und alle Belege leicht zugänglich bleiben.

Die eingereichten Dokumente unterstützen Ihren Anspruch, stellen jedoch keine Garantie für eine Entschädigung dar. Eine schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaft über die Verspätung, Annullierung oder verweigerte Beförderung kann hilfreich sein. Auch Quittungen für Mahlzeiten, Transport oder Übernachtungen sollten Sie aufbewahren, da diese bei der Prüfung und möglichen Erstattung berücksichtigt werden können.

Warum Lennuabi für Entschädigungsansprüche nutzen?

Wenn Ihre Reise unerwartet gestört wird, ist es oft schwierig und stressig, zu wissen, wo man anfangen soll. Lennuabi nimmt Ihnen diese Unsicherheit ab, indem wir klare Anleitungen und verlässliche Unterstützung bieten – damit Sie den Prozess nicht allein bewältigen müssen.

Juristische Experten mit Verständnis für flughafenspezifische Besonderheiten

Jeder Flughafen hat eigene Abläufe und Besonderheiten. Unser Team weiß, wie sich diese Unterschiede auf Ihren Anspruch auswirken können. Deshalb prüfen wir jeden Fall sorgfältig und berücksichtigen die Details Ihrer individuellen Situation, bevor wir den nächsten Schritt gehen.

Schneller und unkomplizierter Forderungsprozess

Mit Lennuabi müssen Sie sich nicht durch komplizierte Abläufe kämpfen. Der Prozess ist einfach und übersichtlich gestaltet. Wir begleiten Sie bei der Überprüfung Ihrer Anspruchsberechtigung, der Einreichung Ihres Antrags und halten Sie bei jedem Schritt auf dem Laufenden – damit Sie jederzeit wissen, was passiert.

Keine Erfolgsgebühr – keine Kosten

Sie zahlen nur, wenn Ihr Anspruch erfolgreich ist. Falls sich herausstellt, dass Ihnen keine Entschädigung zusteht oder der Fall nicht durchgeht, entstehen Ihnen keine Kosten. So gehen Sie kein finanzielles Risiko ein, nur um Ihr Recht geltend zu machen.

Probleme mit dem Flug am Flughafen München? Lennuabi hilft Ihnen, Ihre möglichen Ansprüche durchzusetzen

Verspätungen und Annullierungen treten oft unerwartet auf. Vielleicht wissen Sie nicht, was Sie tun sollen, oder sind es leid, auf Antworten zu warten, die nicht kommen.
Genau hier unterstützt Sie Lennuabi. Wir kennen die Regeln und wissen, wie man Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften ohne zusätzlichen Stress durchsetzt.

Keine Entschädigung – keine Gebühr. So arbeiten wir.

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