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Orly Paris Flughafen Passagierrechte und Entschädigung – Wissen Sie, welche Rechte Sie vor dem Flug haben

Wenn Ihr Flug vom Flughafen Orly verspätet ist, annulliert wird oder Ihnen der Einstieg verweigert wird, müssen Sie die Situation nicht einfach hinnehmen. In manchen Fällen können Sie Anspruch auf Unterstützung oder sogar eine finanzielle Entschädigung haben. Dies regelt das EU-Recht, das die Interessen von Fluggästen schützt.

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Ob Verspätung, Annullierung oder Überbuchung – Lennuabi setzt sich für Ihre Entschädigung ein.

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Überblick über die Passagierrechte am Flughafen Orly Paris

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 wurde eingeführt, um klare Regeln für den Umgang mit Flugstörungen zu schaffen. Sie legt fest, wann eine Fluggesellschaft Passagieren Unterstützung oder Entschädigung leisten muss – etwa bei Annullierungen, erheblichen Verspätungen oder verweigerter Beförderung.

Die Regelungen gelten für alle Flüge, die vom Flughafen Orly abfliegen, sowie für Ankünfte, wenn der Flug von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird. Je nach Situation haben Passagiere Anspruch auf Mahlzeiten, Unterkunft, alternative Beförderung und – bei Vorliegen der Voraussetzungen – finanzielle Entschädigung.

Allerdings berechtigt nicht jede Verspätung zu einer Entschädigung. Entscheidend ist, dass die Ursache im Verantwortungsbereich der Airline liegt. Zudem spielen die Wartezeit und die Flugstrecke eine Rolle. So kann etwa ein technischer Defekt zu einem Entschädigungsanspruch führen – ungünstige Wetterbedingungen hingegen nicht.

Häufige Probleme von Passagieren am Flughafen Orly Paris

Verspätungen, Annullierungen und verpasste Anschlussflüge sind am Flughafen Orly keine Seltenheit. Wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie sich nicht nur besser orientieren, sondern auch Unterstützung oder Entschädigung einfordern, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist.

Flugverspätungen am Flughafen Orly Paris

Die Ursachen für Verspätungen sind vielfältig – von Wetterbedingungen und technischen Kontrollen über Überlastung am Flughafen bis hin zu Problemen mit dem Flugservice.

Wenn Sie aufgrund einer Verspätung in Orly feststecken, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Prüfen Sie den Flugstatus beim Vertreter der Fluggesellschaft oder auf der Anzeigetafel.
  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und jegliche Korrespondenz mit der Fluggesellschaft auf.
  • Fordern Sie Essen und Getränke an, wenn die Wartezeit länger als 2 Stunden beträgt.
  • Erkundigen Sie sich, ob Sie Anspruch auf eine kostenlose Unterkunft haben (bei Übernachtungsverzögerung).
  • Lassen Sie sich den Grund der Verspätung schriftlich bestätigen.

Der Anspruch auf Entschädigung hängt vom Abflugort und der Fluggesellschaft ab. Am Flughafen Orly gilt die EU-Verordnung 261/2004. Das bedeutet, dass Passagiere unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung haben können. Für Flüge von oder nach Großbritannien kann die Verordnung UK261 gelten.

Flugannullierungen am Flughafen Orly Paris

Wird Ihr Flug annulliert, muss Ihnen die Fluggesellschaft in der Regel eine der folgenden Optionen anbieten:

  • Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug (auch bei einer anderen Fluggesellschaft)
  • Erstattung des vollständigen Ticketpreises

Eine Erstattung ist möglich, wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert wurden und der Grund dafür im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegt. Ein technisches Problem kann beispielsweise einen Anspruch begründen, ein Sturm hingegen nicht.

Bewahren Sie auf:

  • Ticket und Bordkarte
  • Benachrichtigungen über die Annullierung
  • Schriftverkehr mit der Fluggesellschaft

Verpasste Anschlussflüge am Flughafen Orly Paris

Es gibt viele Gründe für verpasste Anschlussflüge: der erste Flug kam verspätet an, das Flugzeug rollte lange auf der Startbahn oder Sie mussten zu einem anderen Terminal und hatten nur wenig Zeit. Am Flughafen Orly ist dies besonders bei kurzen Umsteigezeiten relevant.

Wenn alle Flüge in einer Buchung enthalten sind, sind Ihre Rechte geschützt. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht vor, dass Ihnen bei einem verpassten Anschlussflug infolge einer Verspätung des ersten Fluges eine alternative Beförderung angeboten wird und gegebenenfalls eine Entschädigung zusteht.

Darüber hinaus können Sie Anspruch auf Unterstützung haben (Verpflegung, Unterkunft, Transport zum Hotel), wenn Sie auf einen neuen Flug warten müssen.

Verweigerte Beförderung am Flughafen Orly Paris

Eine verweigerte Beförderung hängt meist mit Überbuchung zusammen – wenn eine Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft, als Plätze im Flugzeug vorhanden sind. Dies ist eine zulässige Praxis, doch Passagiere haben bestimmte Rechte, wenn ihnen der Einstieg gegen ihren Willen verweigert wird.

Wenn Ihnen ohne eigenes Verschulden das Boarding verweigert wird und Sie nicht freiwillig auf den Flug verzichten, muss die Fluggesellschaft Ihnen eine alternative Beförderung anbieten. Je nach Umständen und Flugdistanz kann Ihnen zudem eine Entschädigung zwischen 250 und 600 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zustehen.

Lange Warteschlangen und Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen Orly Paris

Manchmal verpassen Passagiere ihren Flug wegen langer Schlangen bei der Sicherheits- oder Passkontrolle. Wenn die Ursache im Betrieb des Flughafens liegt und Sie rechtzeitig angekommen sind, gilt dies möglicherweise nicht als Ihr Verschulden. In solchen Fällen ist es ratsam, den Vorfall umgehend zu melden und alle Belege aufzubewahren (Check-in-Nachweis, Zeitpunkt des Betretens des Terminals, Fotos der Warteschlange).

Gepäckprobleme am Flughafen Orly Paris

Wenn Ihr Gepäck nicht zusammen mit Ihnen ankommt, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, es so schnell wie möglich zuzustellen. In der Regel geschieht dies innerhalb von 24 bis 72 Stunden. Passagiere können sich die Kosten für notwendige Dinge (Hygieneartikel, Kleidung) erstatten lassen. Es ist wichtig, alle Quittungen aufzubewahren und vor Verlassen des Ankunftsbereichs eine Meldung über verspätetes Gepäck (PIR – Property Irregularity Report) zu machen. Ähnliche Verfahren gelten auch bei verspätetem Gepäck am Flughafen Orly, wobei unter den europäischen Passagierrechten in der Regel dieselben Rechte und Fristen Anwendung finden.

Streiks und außergewöhnliche Umstände am Flughafen Orly Paris

Streiks von Flughafen- oder Bodenpersonal können den Flugplan beeinträchtigen. Solche Ereignisse gelten häufig als „außergewöhnliche Umstände“.

Wenn die Situation als außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegend eingestuft wird, besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung. Betrifft der Streik jedoch die Fluggesellschaft selbst (zum Beispiel die Piloten), behalten Passagiere häufig das Recht auf Entschädigung.

Die Entscheidung hängt von den Einzelheiten des Vorfalls ab. Daher ist es wichtig, die Fakten zu dokumentieren (Benachrichtigungen, offizielle Stellungnahmen, Flugstatus) und gegebenenfalls eine Anfrage über das Kontaktformular der Fluggesellschaft einzureichen.

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Entschädigungsanspruch am Flughafen Orly Paris geltend machen

Wenn Ihr Flug vom Flughafen Orly Paris annulliert wurde, sich erheblich verspätet hat oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde, können Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Der Ablauf zur Einreichung eines Anspruchs ist unkompliziert, wenn Sie sich im Voraus vorbereiten.

Drei Hauptschritte:

  • Bereiten Sie Dokumente vor, die Ihre Flugreservierung und den Check-in bestätigen (Ticket, Bordkarte).
  • Prüfen Sie, ob der Fall unter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 fällt – dies können Sie über den Online-Dienst Lennuabi erledigen.
  • Reichen Sie den Entschädigungsantrag ein.

Die Frist richtet sich nach der Gesetzgebung des jeweiligen Landes. Für Flüge ab Frankreich unter der EU-Verordnung 261/2004 können Sie über mehrere Jahre hinweg einen Antrag stellen. Es empfiehlt sich jedoch, dies so früh wie möglich zu tun.

Welche Dokumente sollten beigefügt werden:

  • Ticket oder Buchungsbestätigung
  • Bordkarte
  • Bestätigung der Annullierung oder Verspätung durch die Fluggesellschaft
  • Kopien von Belegen für notwendige Ausgaben (Essen, Hotel, Transport)
  • Screenshots von Benachrichtigungen oder Fotos der Anzeigetafel (wenn möglich)

Warum Lennuabi für Entschädigungsansprüche nutzen?

Eine Entschädigung bei Flugannullierung oder Verspätung zu erhalten, ist oft nicht einfach – besonders dann, wenn die Fluggesellschaft eine Forderung ablehnt. Lennuabi macht den Prozess transparent und übernimmt den Aufwand, den Sie sich ersparen möchten.

Rechtsexperten mit Kenntnis der besonderen Herausforderungen am Flughafen

Wir kennen die typischen Probleme am Flughafen Orly Paris genau. Wir berücksichtigen die Besonderheiten dieses Flughafens und wissen, wie wir Ihre Interessen als Passagier bestmöglich vertreten können.

Schneller Anspruchsprozess

Mit Lennuabi müssen Sie sich nicht mit Bürokratie herumschlagen oder stundenlang nach dem richtigen Formular suchen. Sie senden uns einfach Ihre Daten – wir prüfen Ihren Fall, reichen den Antrag ein und begleiten Sie Schritt für Schritt.

No-Win-No-Fee-Politik

Keine Vorauszahlungen und kein Risiko: Wenn wir keine Entschädigung erzielen, zahlen Sie nichts. Ihr Erfolg ist uns genauso wichtig wie Ihnen.

Ihr Flug am Flughafen Orly Paris wurde gestört? Lassen Sie Lennuabi Ihnen bei der Entschädigung helfen!

Eine Flugverspätung oder -annullierung ab Orly ist mehr als nur eine Unannehmlichkeit. Es bedeutet verlorene Zeit, zusätzliche Kosten und Stress. Viele Passagiere wissen nicht, wo sie anfangen sollen – besonders, wenn die Fluggesellschaft keine Auskunft gibt.

Lennuabi übernimmt den gesamten Prozess für Sie. Wir prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, bereiten Ihren Antrag vor und begleiten Sie durch den Ablauf. Kein Stress, kein Aufwand für Sie.

Wir arbeiten nach dem Prinzip „kein Erfolg – keine Zahlung“. So einfach – ehrlich und transparent.

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