Entschädigung bei Flugannullierung – Bis zu 600 € beantragen
Flugannullierungen können frustrierend sein – aber wenn Ihr Flug unerwartet von der Fluggesellschaft gestrichen wurde, können Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 eine Entschädigung von bis zu 600 € beantragen.
Lennuabi hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Prozess der Entschädigung bei Flugannullierung so reibungslos und einfach wie möglich zu gestalten, damit Sie die benötigte Entschädigung erhalten, ohne sich mit kompliziertem Papierkram und langen Bearbeitungszeiten herumschlagen zu müssen
Prüfen Sie jetzt Ihre Anspruchsberechtigung und fordern Sie noch heute Ihre Entschädigung ein.
Entschädigung bei Flugannullierung
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Sind Sie anspruchsberechtigt auf eine Entschädigung bei Flugannullierung?
Wenn Ihr Flug aus Gründen abgesagt wurde, die in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegen, könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben, wenn:
- Kurzfristige Annullierung: Ihr Flug wurde weniger als 14 Tage vor Abflug storniert.
- Kein geeigneter Ersatz: Die Fluggesellschaft hat keinen zumutbaren Ersatzflug angeboten.
- Verantwortung der Fluggesellschaft: Die Annullierung wurde durch die Fluggesellschaft verursacht, etwa durch Überbuchung, betriebliche Probleme, technische Defekte oder Personalmangel.
Bitte beachten Sie: Bei außergewöhnlichen Umständen, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat – z. B. extremes Wetter oder Sicherheitsbedrohungen – besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Prüfen Sie jetzt Ihre Anspruchsberechtigung – das dauert nur eine Minute!

Wie viel Entschädigung bei Flugannullierung können Sie geltend machen?
Streckendetails |
Anspruchshöhe |
Alle Flüge unter 1.500 km |
Bis zu 250 € |
Über 1.500 km (für innereuropäische Strecken) |
Bis zu 400 € |
Von 1.500 km bis 3.500 km (für nicht-innereuropäische Strecken) |
Bis zu 400 € |
3.500 km oder mehr |
Bis zu 600 € |
So beantragen Sie eine Entschädigung bei Flugannullierung
Anspruch prüfen
Bestätigen Sie, dass Ihre Flugannullierung, Flugroute und weitere Faktoren für eine Entschädigung infrage kommen.Unterlagen sammeln
Halten Sie Ihre Bordkarte, Kommunikation mit Flughafenpersonal, Buchungsbestätigung und relevante Belege bereit.Antrag einreichen
Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen über das Formular von Lennuabi ein – unser Team beginnt umgehend mit der Bearbeitung.Auszahlung erhalten
Sobald Ihr Antrag erfolgreich bearbeitet wurde, erhalten Sie Ihre Entschädigung direkt ausgezahlt.Warum Lennuabi wählen?
Spezialisierte Erfahrung
Wir kennen alle Details des Entschädigungsverfahrens und helfen Ihnen, langwierige Prozesse mit den Fluggesellschaften zu vermeiden.Unkomplizierte Antragsabwicklung
Wir haben bereits über 100.000 € an Entschädigungen bei Flugannullierungen gesammelt – mit tausenden zufriedenen Kund:innen.Risikofreies Modell
Lennuabi erhebt nur Gebühren, wenn Ihr Antrag auf Entschädigung erfolgreich ist – wir setzen uns für Ihre Fluggastrechte ein.Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert es, bis man eine Entschädigung bei Flugannullierung erhält?
Die Bearbeitungsdauer zur Prüfung Ihres Antrags und zur Auszahlung der entsprechenden Entschädigung für eine Flugannullierung hängt vollständig von der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Mit Lennuabi können Sie jedoch sicher sein, dass Ihr Fall von Profis betreut wird – für einen effizienten und schnellen Ablauf.
Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn meine Fluggesellschaft den Flug wegen schlechten Wetters annulliert hat?
Nein, extremes Wetter gilt als außergewöhnlicher Umstand – die Fluggesellschaft übernimmt in diesem Fall keine Verantwortung für die Annullierung. Es gibt jedoch Fälle, in denen Fluggesellschaften schlechtes Wetter als Grund angeben, während andere Fluggesellschaften normal fliegen – in solchen Fällen können Sie durchaus auf eine Entschädigung bestehen.
Die Fluggesellschaft hat mir einen Gutschein statt Bargeld angeboten. Sollte ich ihn annehmen?
Fluggesellschaften bieten häufig Gutscheine an, aber laut EU-Verordnung 261/2004 haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Wenn Sie den Gutschein annehmen, verzichten Sie möglicherweise auf Ihr Recht auf Entschädigung.
Die Fluggesellschaft hat mich mehr als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert. Kann ich trotzdem eine Entschädigung verlangen?
Leider nein. Die EU-Verordnung 261/2004 gilt nur für Flüge, die weniger als 14 Tage vor Abflug storniert wurden. Sie haben aber möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung oder alternative Reiseoptionen – lassen Sie sich von der Fluggesellschaft eine klare Stellungnahme zu Ihrem individuellen Fall geben.
Kann ich eine Entschädigung verlangen, wenn mein Anschlussflug annulliert wurde?
Ja, wenn Ihre Reise aufgrund einer Flugannullierung eine verpasste Verbindung zur Folge hatte und Sie mit mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel angekommen sind, könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.