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Entschädigung bei Flugverspätung –
Anspruch bis zu 600 €

Nach der EU-Verordnung 261/2004 können Sie eine Entschädigung erhalten, wenn Ihr Flug verspätet ist, überbucht ist oder annulliert wird

Prüfen Sie, ob Sie förderfähig sind
Bis zu 600 €
Entschädigung bei Flugverspätungen
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Sind Sie Anspruchsberechtigt auf eine Entschädigung bei Flugverspätung?

Die EU-Verordnung 261/2004 ermöglicht es Passagieren, eine finanzielle Entschädigung für eine Flugunregelmäßigkeit zu beantragen, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  • Flug wurde ohne vorherige Benachrichtigung von 14 Tagen annulliert
  • Flug hatte eine Verspätung von mehr als 3 Stunden
  • Ihnen wurde aufgrund von Überbuchung das Boarding verweigert

Zusätzlich muss Ihr Flug entweder von einem Flughafen innerhalb der EU gestartet sein oder von einer in der EU registrierten Fluggesellschaft durchgeführt worden sein und innerhalb der EU gelandet sein.

Eine Entschädigung ist ausgeschlossen, wenn die Flugverspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist – Streiks am Flughafen, schlechtes Wetter, politische Unruhen usw.

Sie können Ihre Anspruchsberechtigung auf eine Entschädigung bei Flugverspätung ganz einfach überprüfen, indem Sie unser Formular ausfüllen.

Wie viel Entschädigung können Sie bei Flugverspätung geltend machen?

Streckendetails

Anspruchshöhe

Alle Flüge unter 1.500 km

Bis zu 250 €

Über 1.500 km (für innereuropäische Strecken)

Bis zu 400 €

Von 1.500 km bis 3.500 km (für nicht-innereuropäische Strecken)

Bis zu 400 €

3.500 km oder mehr

Bis zu 600 €

Ihre Rechte gemäß EU-Verordnung 261/2004

Neben der finanziellen Entschädigung bei Flugverspätungen haben Passagiere gemäß der EU-Verordnung 261/2004 bei erheblichen Verspätungen auch Anspruch auf Verpflegung und Kommunikationsmittel – bereits ab einer Verspätung von 2 Stunden.

Wird der Flug annulliert, haben Sie automatisch Anspruch auf eine der folgenden drei Optionen:

  •  Umbuchung auf einen anderen Flug zum selben Ziel
  •  Spätere Umbuchung nach Wunsch des Passagiers
  •  Rückerstattung des Ticketpreises sowie eines Rückflugs zum ursprünglichen Abflugort

Wenn der Flughafen jedoch geeignete Maßnahmen ergreift, besteht unter Umständen kein Anspruch auf Entschädigung – etwa wenn Sie mehr als 14 Tage vor Abflug benachrichtigt wurden oder bei späterer Benachrichtigung entsprechend umgebucht wurden, um erhebliche Verspätungen zu vermeiden.

So beantragen Sie eine Entschädigung bei Flugverspätung

Anspruch prüfen

Stellen Sie sicher, dass Ihre Flugverspätung, Flugroute und alle anderen Kriterien für eine Entschädigung erfüllt sind

Unterlagen sammeln

Bereiten Sie Ihre Bordkarte, die Kommunikation mit dem Flughafenpersonal, Ihre Buchungsbestätigung und weitere Belege vor

Anspruch einreichen

Nutzen Sie unser Formular, um alle Unterlagen einzureichen – unser Team kümmert sich um Ihre Entschädigung bei Flugverspätung

Risikofreie Entschädigung bei Flugverspätung

Wir haben bereits über 100.000 € an Entschädigungen bei Flugverspätungen eingesammelt – schließen Sie sich tausenden zufriedenen Lennuabi-Kund:innen an.