- Sind Sie Anspruchsberechtigt auf eine Entschädigung bei Flugverspätung?
- Wie viel Entschädigung können Sie bei Flugverspätung geltend machen?
- Ihre Rechte gemäß EU-Verordnung 261/2004
- So beantragen Sie eine Entschädigung bei Flugverspätung
- Risikofreie Entschädigung bei Flugverspätung
- Häufig gestellte Fragen
Entschädigung bei Flugverspätung –
Anspruch bis zu 600 €
Nach der EU-Verordnung 261/2004 können Sie eine Entschädigung erhalten, wenn Ihr Flug verspätet ist, überbucht ist oder annulliert wird
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Sind Sie Anspruchsberechtigt auf eine Entschädigung bei Flugverspätung?
Die EU-Verordnung 261/2004 ermöglicht es Passagieren, eine finanzielle Entschädigung für eine Flugunregelmäßigkeit zu beantragen, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
- Flug wurde ohne vorherige Benachrichtigung von 14 Tagen annulliert
- Flug hatte eine Verspätung von mehr als 3 Stunden
- Ihnen wurde aufgrund von Überbuchung das Boarding verweigert
Zusätzlich muss Ihr Flug entweder von einem Flughafen innerhalb der EU gestartet sein oder von einer in der EU registrierten Fluggesellschaft durchgeführt worden sein und innerhalb der EU gelandet sein.
Eine Entschädigung ist ausgeschlossen, wenn die Flugverspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist – Streiks am Flughafen, schlechtes Wetter, politische Unruhen usw.
Sie können Ihre Anspruchsberechtigung auf eine Entschädigung bei Flugverspätung ganz einfach überprüfen, indem Sie unser Formular ausfüllen.

Wie viel Entschädigung können Sie bei Flugverspätung geltend machen?
Streckendetails |
Anspruchshöhe |
Alle Flüge unter 1.500 km |
Bis zu 250 € |
Über 1.500 km (für innereuropäische Strecken) |
Bis zu 400 € |
Von 1.500 km bis 3.500 km (für nicht-innereuropäische Strecken) |
Bis zu 400 € |
3.500 km oder mehr |
Bis zu 600 € |

Ihre Rechte gemäß EU-Verordnung 261/2004
Neben der finanziellen Entschädigung bei Flugverspätungen haben Passagiere gemäß der EU-Verordnung 261/2004 bei erheblichen Verspätungen auch Anspruch auf Verpflegung und Kommunikationsmittel – bereits ab einer Verspätung von 2 Stunden.
Wird der Flug annulliert, haben Sie automatisch Anspruch auf eine der folgenden drei Optionen:
- Umbuchung auf einen anderen Flug zum selben Ziel
- Spätere Umbuchung nach Wunsch des Passagiers
- Rückerstattung des Ticketpreises sowie eines Rückflugs zum ursprünglichen Abflugort
Wenn der Flughafen jedoch geeignete Maßnahmen ergreift, besteht unter Umständen kein Anspruch auf Entschädigung – etwa wenn Sie mehr als 14 Tage vor Abflug benachrichtigt wurden oder bei späterer Benachrichtigung entsprechend umgebucht wurden, um erhebliche Verspätungen zu vermeiden.
So beantragen Sie eine Entschädigung bei Flugverspätung
Anspruch prüfen
Stellen Sie sicher, dass Ihre Flugverspätung, Flugroute und alle anderen Kriterien für eine Entschädigung erfüllt sindUnterlagen sammeln
Bereiten Sie Ihre Bordkarte, die Kommunikation mit dem Flughafenpersonal, Ihre Buchungsbestätigung und weitere Belege vorAnspruch einreichen
Nutzen Sie unser Formular, um alle Unterlagen einzureichen – unser Team kümmert sich um Ihre Entschädigung bei FlugverspätungRisikofreie Entschädigung bei Flugverspätung
Wir haben bereits über 100.000 € an Entschädigungen bei Flugverspätungen eingesammelt – schließen Sie sich tausenden zufriedenen Lennuabi-Kund:innen an.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich eine Entschädigung für eine Flugverspätung wegen eines verpassten Anschlussfluges beantragen?
Wenn der verpasste Anschlussflug Teil einer einzigen Buchung ist und sich Ihre Ankunft um 3 Stunden oder mehr verzögert, können Sie eine Entschädigung beantragen. Beachten Sie, dass alle weiteren Bedingungen der Verordnung gelten – bei außergewöhnlichen Umständen außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Gibt es eine Frist für die Beantragung einer Entschädigung bei Flugverspätung?
Die Verordnung legt keine einheitliche Frist fest – diese hängt von der jeweiligen Gerichtsbarkeit ab. Als Faustregel gelten etwa 2–3 Jahre für verspätete Flüge.
Ist es relevant, ob ich meinen Flug über ein Reisebüro oder eine Drittanbieter-Website gebucht habe?
Nein, die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle erheblich verspäteten Flüge, unabhängig von der Buchungsart. Die Verantwortung liegt bei der Fluggesellschaft – solange Sie geflogen sind, greift die Verordnung.
Kann ich trotzdem eine Entschädigung verlangen, wenn die Fluggesellschaft nach meiner Flugverspätung insolvent gegangen ist?
Ja, Ihre Rechte nach der EU-Verordnung 261/2004 bleiben auch im Falle einer Insolvenz bestehen, sofern Ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet war. In der Praxis werden Sie jedoch als nicht bevorrechtigter Gläubiger behandelt, was die Auszahlung einer Entschädigung unwahrscheinlich macht.
Muss ich bei Lennuabi Gebühren im Voraus zahlen, um eine Entschädigung wegen Flugverspätung zu beantragen?
Nein, es fallen keine Vorauszahlungen an. Halten Sie einfach Ihre Unterlagen wie die Bordkarte bereit, um die erforderlichen Angaben zu machen.