Entschädigung für Streiks bei Fluggesellschaften –
Anspruch auf bis zu 600 €
Fluggäste, die von einem Streik bei einer Fluggesellschaft betroffen sind, können nach der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung haben. Wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks verspätet war oder annulliert wurde, können Sie eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Fluggast verlangen.
Entschädigung bei Streiks von Fluggesellschaften
kein Stress
Kunden
Sind Sie anspruchsberechtigt auf eine Entschädigung bei Flugausfällen durch Streik?
Wann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung bei einem Streik?
Nicht alle Streiks berechtigen zu einer Entschädigung.
Sie können eine Entschädigung beantragen, wenn Ihr Flug durch einen Streik des Flugpersonals beeinträchtigt wurde – dazu zählen Piloten, Kabinenpersonal oder Techniker.
Streiks von Flughafenpersonal, der Flugsicherung (ATC) oder andere außergewöhnliche Umstände berechtigen hingegen nicht zu einer Entschädigung.
Welche Arten von Störungen sind abgedeckt?
- Flugverspätungen – wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks verspätet war und Sie mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Endziel ankamen.
- Flugannullierungen – wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug aufgrund eines Streiks gestrichen wurde.
- Boarding-Verweigerung – wenn Ihr Sitzplatz aufgrund streikbedingter Annullierungen überbucht war.
Wie viel Entschädigung können Sie beantragen?
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Streckendetails |
Anspruchshöhe |
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Flüge unter 1.500 km |
Bis zu 250 € |
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Über 1.500 km (innerhalb der EU) |
Bis zu 400 € |
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1.500 km – 3.500 km (außerhalb der EU) |
Bis zu 400 € |
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3.500 km oder mehr |
Bis zu 600 € |
Was ist die EU-Verordnung 261/2004?
Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Fluggäste bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen. Sie haben möglicherweise Anspruch auf bis zu 600 € pro Person. Ihre Rechte im Überblick:
- Bis zu 600 € bei Verspätungen ab 3 Stunden, Annullierungen oder verweigerter Beförderung
- Vollständige Rückerstattung oder Umbuchung bei Annullierungen mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung
- Verpflegung, Hotelübernachtungen (bei längeren Verzögerungen) und Transport
- Entschädigung bei verlorenem, verspätetem oder beschädigtem Gepäck
Füllen Sie unser Formular aus, um zu prüfen, ob Sie gemäß EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung wegen eines Streiks haben.
So beantragen Sie eine Entschädigung bei Flugverspätung
Anspruch prüfen
Stellen Sie sicher, dass Ihr Flug von einem Streik des Flugpersonals betroffen war – nicht von Flughafenpersonal.Unterlagen sammeln
Bereiten Sie Ihre Bordkarte, Buchungsbestätigung und jegliche Kommunikation mit der Fluggesellschaft vor.Antrag einreichen
Nutzen Sie unser einfaches Online-Formular – unser Team übernimmt den Rest.Warum Lennuabi wählen?
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Wir kümmern uns um alles – Sie lehnen sich zurückHäufig gestellte Fragen
Müssen Fluggesellschaften bei Streiks Entschädigungen zahlen?
Ja, wenn der Streik vom Personal der Fluggesellschaft ausgeht (nicht vom Flughafenpersonal), haben Sie Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004.
Was ist, wenn mein Flug nur verspätet war und nicht annulliert?
Auch dann können Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben – wenn der Flug aufgrund eines Streiks verspätet war und Sie mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ziel angekommen sind.
Spielt es eine Rolle, wann die Fluggesellschaft den Streik angekündigt hat?
Ja, wenn Sie mehr als 14 Tage im Voraus über die Annullierung informiert wurden, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
Was ist, wenn die Fluggesellschaft behauptet, der Streik sei außerhalb ihrer Kontrolle?
Fluggesellschaften argumentieren manchmal, dass Streiks außergewöhnliche Umstände sind – aber ein Streik des eigenen Personals zählt nicht dazu. Nur wenn das Bodenpersonal oder die Flugsicherung streikt, gilt es als außergewöhnlicher Umstand.
Wie finde ich heraus, ob mein Flug für eine Entschädigung infrage kommt?
Füllen Sie unser Schnellformular aus, um herauszufinden, ob Sie eine Entschädigung für eine streikbedingte Verspätung oder Annullierung eines Fluges beantragen können.
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