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Entschädigung für verpasste Verbindungen –
Anspruch auf bis zu 600 €

Wenn Sie einen Anschlussflug verpassen, können Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € für verpasste Anschlussflüge haben.

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Bis zu 600 €
Entschädigung für verpasste Anschlüsse
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Sind Sie anspruchsberechtigt auf eine Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug?

Sie können eine Entschädigung beantragen, wenn Sie einen Anschlussflug verpassen und folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Ihr erster Flug hatte Verspätung, wodurch Sie den Anschlussflug verpasst haben.
  • Sie sind mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Endziel angekommen.
  • Ihr Flug startete in der EU oder landete in der EU und wurde von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt.
  • Ihr Flug wurde annulliert und führte zu einem verpassten Anschlussflug.
  • Ihnen wurde das Boarding aufgrund einer Überbuchung verweigert.

Eine Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug entfällt bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter, politischer Unruhe oder Streiks am Flughafen.

Wie viel Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug können Sie geltend machen?

Streckendetails

Anspruchshöhe

Flüge unter 1.500 km

Bis zu 250 €

Über 1.500 km (innerhalb der EU)

Bis zu 400 €

1.500 km – 3.500 km (außerhalb der EU)

Bis zu 400 €

3.500 km oder mehr

Bis zu 600 €

Verstehen Sie Ihre Fluggastrechte

Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Reisende bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen. Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn:

  • Ihr Flug von einem EU-Flughafen abging oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt und innerhalb der EU gelandet wurde.
  • Der verpasste Anschlussflug nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.

Wenn Sie berechtigt sind, können Sie eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 € für die entstandenen Unannehmlichkeiten erhalten.

Beachten Sie, dass für verpasste Anschlussflüge besondere Regelungen gelten. Anspruch besteht, wenn:

  • Ihr ursprünglicher Flug verspätet war und Sie dadurch den Anschluss verpasst haben.
  • Sie Ihr Endziel mit mehr als 3 Stunden Verspätung erreicht haben.
  • Ihr erster Flug annulliert wurde und dadurch der Anschluss verpasst wurde.
  • Ihnen das Boarding verweigert wurde und Sie dadurch den Anschluss verpasst haben.

So beantragen Sie eine Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug

Anspruch prüfen

Stellen Sie sicher, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben

Unterlagen sammeln

Besorgen Sie Ihre Bordkarte, Buchungsbestätigung und jegliche Kommunikation mit der Fluggesellschaft

Antrag einreichen

Füllen Sie das Formular aus – wir übernehmen Ihren Fall zur Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug

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