Bedingungen für den Service
Bedingungen für den Service
1.1. Kunde – natürliche Person, die Lennuabi wegen des Dienstes kontaktiert und den folgenden Nutzungsbedingungen zustimmt.
1.2. Lennuabi – Lennuabi OÜ (Reg-Nr. 14065010), ein in der Republik Estland eingetragenes Unternehmen mit Sitz in Mõisa 4, 13522 Tallinn, Estland, das den Dienst über die Website von “Lennuabi” anbietet.
1.3. Vertrag – Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und Lennuabi, der in Kraft tritt, wenn der Kunde die Forderungsabtretung oder die Vollmacht unterzeichnet hat.
1.4. Dienstleistung – von Lennuabi erbrachte Dienstleistung unter Berücksichtigung der Bedingungen für die Inanspruchnahme der Entschädigung gemäß der Verordnung Nr. 261/2004.
1.5. Dienstleistungsvertrag – Vertrag, bei dem der Kunde eine Partei ist und Lennuabi die andere.
1.6. Verordnung Nr. 261/2004 – Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 legt gemeinsame Regeln für Ausgleichsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen fest.
1.7. Anspruch – Das Recht des Kunden, von einem Luftfahrtunternehmen eine finanzielle Entschädigung gemäß der Verordnung Nr. 261/2004 zu erhalten. Als Wert der Forderung gilt der Betrag der Flugentschädigung.
1.8. Forderungsabtretung – Vertrag, mit dem der Kunde seinen Anspruch auf Flugentschädigung an Lennuabi abtritt.
1.9. Vollmacht – “Power of Attorney” – Vollmachtsurkunde, mit der der Kunde Lennuabi das Recht einräumt, verschiedene Handlungen in seinem Namen vorzunehmen, um den Anspruch auf Flugentschädigung zu befriedigen (siehe “Vollmacht” für weitere Einzelheiten).
1.10. (Flug-)Entschädigung – der Geldbetrag, den die Fluggesellschaft aufgrund von Annullierung, Verspätung oder Überbuchung des Fluges gemäß der Verordnung Nr. 261/2004 an den Kunden zu zahlen verpflichtet ist.
2.1. Der Antrag des Kunden an Lennuabi, über die Website von Lennuabi oder über andere Kanäle, ist ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags. Die Berufung des Kunden ist für Lennuabi nicht bindend. Lennuabi schickt dem Kunden eine Mitteilung über den Abschluss oder Nichtabschluss des Vertrags an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Lennuabi ist nicht verpflichtet, den Abschluss oder die Ablehnung des Vertrages zu begründen.
2.2. Der Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt als abgeschlossen, an dem der Kunde die Forderungsabtretung oder die Vollmacht unterzeichnet hat. Mit der Unterzeichnung der Abtretungsurkunde gilt die Forderung des Kunden gegenüber der Fluggesellschaft als an Lennuabi abgetreten. Mit der Unterzeichnung der Vollmacht ist Lennuabi berechtigt, Handlungen im Namen des Kunden vorzunehmen, um die Flugentschädigung zu erhalten.
2.3. Der Vertrag bleibt in Kraft, bis der Vertrag erfüllt ist. Dies bedeutet, dass die Flugentschädigung entweder auf das Konto von Lennuabi oder des Kunden überwiesen wurde und Lennuabi oder der Kunde einen Teil der Flugentschädigung gemäß dem Vertrag an die andere Vertragspartei überwiesen hat oder wenn Lennuabi der Ansicht ist, dass die Fortsetzung des Dienstes keine Perspektive hat und den Kunden darüber informiert.
3.1. Der Kunde ist verpflichtet, Lennuabi alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Dienstleistung durch Lennuabi erforderlich sind, und Lennuabi über alle diesbezüglichen Änderungen zu informieren. Der Kunde muss Lennuabi unter anderem die gesamte Kommunikation zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft, die die Flugentschädigung beansprucht, zur Verfügung stellen, die vor der Kontaktaufnahme des Kunden mit Lennuabi stattgefunden hat.
3.2. Der Kunde muss Lennuabi gültige Kontaktdaten zur Verfügung stellen und Lennuabi unverzüglich über alle Änderungen informieren.
3.3. Die vom Kunden an Lennuabi übermittelten Informationen müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Der Kunde ist für die Rechtschaffenheit der Daten verantwortlich.
3.4. Der Kunde bestätigt, dass die Forderung nicht an Dritte abgetreten wurde.
3.5. Der Kunde bestätigt, dass, falls die Forderung an einen Dritten abgetreten wurde, der Kunde zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung kein Hindernis für die Abtretung hat und dass etwaige Abtretungsvereinbarungen, die von Dritten abgeschlossen wurden, die Abtretung der Forderung nicht verhindern.
3.6. Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages nicht unabhängig mit der Fluggesellschaft zu kommunizieren oder zu verhandeln, es sei denn mit Zustimmung von Lennuabi, und Lennuabi jede derartige Kommunikation zu übermitteln.
3.7. Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Dienstleistungsvertrags keine Verträge mit Dritten über die Erbringung einer dem Dienst ähnlichen Dienstleistung abzuschließen.
3.8. Für den Fall, dass der Kunde eine Flugentschädigung (oder einen Teil davon oder eine andere damit zusammenhängende Zahlung) von der Fluggesellschaft erhält, die nach dem Abtretungsgesetz Lennuabi zusteht, muss der Kunde Lennuabi so schnell wie möglich informieren.
4.1. Lennuabi wird alle Anstrengungen unternehmen, um die dem Kunden zustehende Flugentschädigung von der Fluggesellschaft einzufordern. Lennuabi wird nach eigenem Ermessen alle rechtlichen Mittel einsetzen, um eine Flugentschädigung zu erhalten. Gültig ab 10.02.2024.
4.2. Lennuabi verlangt von der Fluggesellschaft, dass sie die Entschädigung für den Flug auf ihr Bankkonto überweist. Anschließend informiert Lennuabi den Kunden über den erfolgreichen Erhalt der Flugentschädigung und bittet den Kunden, die entsprechende Kontonummer für die Überweisung des vertraglichen Betrags der Flugentschädigung anzugeben. Lennuabi überweist den vertraglich vereinbarten Betrag der Entschädigung für den Flug auf das vom Kunden angegebene Bankkonto innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Entschädigung auf dem Bankkonto von Lennuabi. Gültig ab 10.02.2024.
4.3. Wenn Lennuabi den vertraglich vereinbarten Betrag der Entschädigung für den Flug gemäß den Anweisungen des Kunden und der von ihm gewählten Methode gezahlt hat, ist Lennuabi nicht für die Folgen verantwortlich, die sich aus ungenauen Angaben des Kunden ergeben. Wenn die Entschädigung für den Flug aufgrund eines Verschuldens des Kunden irrtümlich an den falschen Empfänger gezahlt wird, ist Lennuabi nicht verpflichtet, sie von einem Dritten zurückzufordern. Gültig ab 10.02.2024.
4.4. Falls der Kunde Lennuabi nicht innerhalb eines Jahres nach Erhalt der in Artikel 4.2 genannten Mitteilung die Kontonummer (auf die der Kunde die Flugentschädigung erhalten möchte) mitgeteilt hat, steht Lennuabi die Flugentschädigung in vollem Umfang zur Verfügung und der Kunde ist nicht berechtigt, sie einzufordern. Gültig ab 10.02.2024.
4.5. Lennuabi ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Bankverbindung. Sollte der Kunde irrtümlich eine falsche Kontonummer angegeben haben und Lennuabi eine Überweisung mit der Flugentschädigung auf dieses Bankkonto vorgenommen haben, ist Lennuabi nicht verpflichtet, die Flugentschädigung zurückzufordern. Auf Verlangen des Kunden tritt Lennuabi seinen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Empfänger der Flugkostenerstattung an den Kunden ab. Gültig ab 10.02.2024.
5.1. Die vertragliche Servicegebühr von Lennuabi für die Erbringung des Service beträgt 39,7% der Flugentschädigung. Wenn die Fluggesellschaft die Flugentschädigung direkt auf das Bankkonto des Kunden überweist, hat Lennuabi Anspruch auf 39,7% des Gesamtbetrags der von der Fluggesellschaft an den Kunden gezahlten Entschädigung. Wenn der Kunde das Angebot der Fluggesellschaft annimmt, den Verstoß auf andere Weise zu beheben (z.B. Geschenkkarte), verpflichtet sich der Kunde, Lennuabi die Servicegebühr für die Flugentschädigung in voller Höhe zu zahlen. Gültig ab 10.02.2024.
5.1.¹ Wenn Lennuabi für die erfolgreiche Beilegung einer Forderung ein Gerichtsverfahren anstrengen muss, beträgt die vertragliche Servicegebühr für die Erbringung der Dienstleistung 50 % der Entschädigung für den Flug. Gültig ab 10.02.2024.
5.2 Die Servicegebühr für die Rückerstattung von Flugtickets beträgt 19 € + 5% der Kosten eines Flugtickets pro eingereichtem Rückerstattungsantrag. Die Servicegebühr fällt nach erfolgreicher Bearbeitung des Erstattungsantrags an, d.h. in dem Moment, in dem das Geld für das Ticket wieder auf Ihrem oder dem Bankkonto von Lennuabi eingegangen ist.
5.3. Wenn ein Kunde von Lennuabi vor dem 10.02.2024 einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen hat, gilt die Servicegebühr, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft war. Gültig ab 10.02.2024.
6.1. Lennuabi hat das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde gegen die Bedingungen des Vertrages verstoßen hat.
6.2. Lennuabi hat das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen, wenn sich herausstellt, dass Lennuabi keine Perspektive für die Inanspruchnahme der Flugentschädigung sieht. In diesem Fall und auf Verlangen des Kunden wird die Forderung an den Kunden zurückgegeben.
7.1. Lennuabi hat das Recht, die persönlichen Daten des Kunden in dem Umfang und auf die Art und Weise zu erheben und zu verarbeiten, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, und in dem Umfang, der gesetzlich vorgesehen ist.
7.2. Die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte ist zulässig, soweit dies für die Erbringung des Dienstes erforderlich ist.
7.3. Lennuabi ist der Datenverantwortliche mit allen Verantwortlichkeiten. Der Kunde ist ein Datensubjekt, das alle Rechte des Datensubjekts gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten hat.
8.1. Lennuabi haftet für den Schaden des Kunden, der durch (nur für) unrechtmäßige Mittel verursacht wurde. In keinem Fall haftet Lennuabi für den Schaden des Kunden in Höhe von mehr als 70% des Wertes der Flugentschädigung.
8.2. Lennuabi haftet nicht für Vertragsverletzungen oder für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden verursacht werden.
8.3. Der Kunde ist für alle Schäden verantwortlich, die Lennuabi entstehen.
8.4. Die Parteien haften nicht für Vertragsverletzungen, wenn diese durch höhere Gewalt verursacht wurden.
9.1. Lennuabi hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
9.2. Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, so berührt dies in keiner Weise die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages.
9.3. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Estland.
9.4. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Dienstleistungsvertrag ergeben, werden auf dem Verhandlungsweg beigelegt. Wenn die Parteien keine Einigung erzielen, wird der Streitfall vor dem Bezirksgericht Harju verhandelt.